Frage an Rudolf Kühn von Peter M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Datenschutzabkommen zwischen Deutschland und USA
Durch das Datenschutzabkommen zwischen Deutschland und USA werden mit dem binationalen Vertrag hochsensible Daten an die USA weitergegeben.
Dieser Vertrag wurde von Schäuble und Zypries unterschrieben.
Somit werden auch Daten über politische Anschauung und die Mitgliedschaft in Gewerkschaften an die Geheimdienste der USA weitergegeben.
Sind Gewerkschaftsmitglieder jetzt schon Terroristen, oder wie ist so etwas zu verstehen?
Unterliegen solche Daten wie z.B. die Gewerkschaftszugehörigkeit nicht dem Datenschutz?
Ich finde einen solchen Umgang mit sensiblen Daten skandalös!
Hierzu hätte ich gerne Ihre Stellungnahme!
Sehr geehrter Herr Maier,
vielen Dank für Ihr Interesse!
Datenschutz ist zweifelsfrei ein wichtiges Grundrecht. Die Politik muß im Spannungsfeld zwischen effektiver Terrorismusbekämpfung und Wahrung elementarer Grundrechte der Bürger Lösungen umsetzen.
Ein Problem bei dem von Ihnen angesprochenen Datenschutzabkommen mit den USA sehe ich darin, dass in den USA Daten von Bürgern die weder die US-Staatsangehörigkeit besitzen, noch dauerhaft in den USA leben, keinerlei rechtlichen Schutz genießen. Gegen einen Mißbrauch der Daten einer großen Gruppe von Betroffenen kann in den USA demnach nicht mit Rechtsmitteln vorgegangen werden. Allein dies fordert vom deutschen Gesetzgeber einen besonders sensiblen Umgang mit Daten, die an die USA weitergegeben werden.
MfG
Rudi Kühn