Frage an Rudolf Henke von Daniel G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Henke,
Sie verwiesen an die DGPPN und schrieben hier(1):
"Einer audiovisuellen Dokumentation ... stehe ich skeptisch gegenüber, da es sich dabei um eine ärztliche Maßnahme handelt und nicht um eine rechtliche. Es handelt sich nicht um eine Vernehmung und bedarf einer konstruktiven und kooperativen Arbeitsatmosphäre."
"Die persönliche Begegnung und die vielleicht auch stille und subtile Interaktion sind dabei elementar, um Ansatzpunkte zu gewinnen. Eine audiovisuelle Dokumentation würde diesen Anforderungen meines Erachtens nicht gerecht."
Meine Fragen:
Werden Sachverständige -auch Ärzte- in NRW nicht mehr als Gehilfen des Gerichts angesehen (2)? Und ist nicht z.B. die ärztliche Schweigepflicht bei Begutachtung eingeschränkt, was dem Probanden vor Befundaufnahme mitzuteilen ist?
Inwiefern ist denn davon auszugehen, daß polizeiliche oder gerichtliche Vernehmungen KEINER konstruktiven und kooperativen Arbeisatmosphäre bedürfen?
Warum sollten gerade "stille und subtile Interaktionen" ("Körpersprache"?) NICHT bestens durch eine Videokamera aufgezeichnet -und so z.B. im Streitfall ihr Zustandekommen für Dritte verstehbar- werden können?
Wer ist heute für die Sicherung der ärztlichen Berufsethik in Zeiten technischen Fortschritts in NRW per Gesetz zuständig: Der -private- Verein DGPPN oder eher die jeweilige Ärztekammer mit ihren ärztlichen Mitgliedern?
Mit freundlichen Grüßen
D. G.
1) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/rudolf-henke/question/2017-12-03/295067
2) vgl. zu Besonderheiten der Arzt-Probanden-Bezihung BARBEY auf S. 2 des Dokumentes hier: http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/BARBEY_in_VENZLAFF_FOERSTER_1994.pdf