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Rudolf Henke
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Frage von Florian D. •

Wie möchten Sie dem allgemeinen Bäder sterben und der damit steigenden Zahl der Nicht-Schwimmer begegnen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr D. .

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 8. September zum Thema Schwimmbäder.

Die Sportförderung, insbesondere die Förderung des Breitensports, fällt grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Länder und Kommunen. Allerdings hält die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Erhalt der Schwimmbäderinfrastruktur für eine gesamtstaatliche Aufgabe, an der sich auch der Bund beteiligen sollte. Schwimmbäder haben eine hohe Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, für die Gesundheit und Schwimmfähigkeit der Bevölkerung sowie für die soziale Integration.

Aus diesem Grund hat der Bund in der Vergangenheit die Sanierung von Schwimmbädern bundesweit mit den Programmen des Städtebaus, insbesondere mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ sowie dem Bund-Länder-Programm „Investitionspakt Sportstätten“ (Goldener Plan), gefördert.

Im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungsprogramms 2020 wurden für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen“ Mittel in Höhe von 600 Millionen Euro sowie weitere 200 Millionen Euro durch den Bundeshaushalt 2021 bereitgestellt. Für den „Investitionspakt Sportstätten“ wurden 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Weitere Bundesfinanzhilfen für dieses Bundesprogramm gewährte der Bund den Ländern gemäß Artikel 104 b Grundgesetz auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung „Investitionspakt Sportstätten“ vom 29. März 2021. Das Programmvolumen für den Goldenen Plan 2021 beträgt insgesamt 137,5 Millionen Euro. 110 Millionen Euro wurden davon insgesamt vom Bund zur Verfügung gestellt, 27,5 Millionen Euro wurden von den Bundesländern und Kommunen beigesteuert.

Das vom Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) geförderte Forschungsprojekt „Bäder für Leistungs-, Wettkampf-, Schul- und Vereinssport: Schaffung valider empirischer Grundlagen für eine Stadt-, Regional- und Sportstättenentwicklung zur Verwirklichung gleichwertiger Lebensverhältnisse (Bäderleben)“ soll unter anderem valide Daten zu Bädern in Deutschland einschließlich wesentlicher Ausstattungsmerkmale bereitstellen. Aus dem Forschungsprojekt sollen auch valide und repräsentative Daten zur Auswirkung der Corona-Pandemie auf die Bäder gezogen werden. Das Forschungsprojekt hat eine Projektlaufzeit bis zum 31. Oktober 2021.

Den Sanierungsstau der kommunalen und vereinseigenen Sportstätten und Schwimmbäder möchten wir mit besonderem Fokus auf energetische Sanierung, Barrierefreiheit und Digitalisierung nachhaltig abbauen.

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Henke MdB