Frage an Rudolf Henke von Wilfried M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Henke,
ich nehme Bezug auf Ihre Anregung, mich an die DGPPN zu wenden (1).
Hierzu möchte ich Ihnen mitteilen, daß ich mich dorthin beizeiten gewandt habe, am 24.2.2017 z.B. auch an den neuen Präsidenten Prof. Deister (Glaubhaftmachung: 2)..
Keiner der Kollegen dort brachte bislang ein Argument gegen die audiovisuelle Dokumentation vor (3).
Doch äußerte eben auch niemand die Absicht, den Probanden zu einem Rechtsanspruch auf Videodokumentation zu verhelfen und sich im Namen der Fachgesellschaft an den Gesetzgeber zu wenden.
Würden Sie sich denn dafür einsetzen?
Möchten Sie hierzu vielleicht meine Transparenzinitiative aus dem Jahr 2005 kennen lernen und nutzen (4)?
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dipl. med. W. M.
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
1) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/rudolf-henke/question/2017-05-10/276951
2) https://antikorruption2014.jimdo.com/inhaltsverzeichnis-2016-2017/anschreiben-im-%C3%BCberblick-2017/14-02-2017/
3) so z.B. auch nicht die Kollegin Dr. Saimeh http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/DGPPN_Dr_Saimeh_R_Hauth.pdf
4) http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/Transparenzinitiative_2005.pdf
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.
Bislang neige ich zu der Auffassung, dass die psychiatrische Begutachtung in der persönlichen Begegnung stattfinden soll, ohne per Tonband oder Video aufgenommen zu werden. Die Rechte des Betroffenen werden dadurch gewahrt, dass der Anwalt das schriftliche Gutachten bekommt und dazu Stellung nehmen und gegebenenfalls eine Anhörung des Sachverständigen beantragen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Henke MdB