(...) Von den gesetzlichen Krankenversicherungen kann ein Zusatzbeitrag von acht Euro pro Monat von allen Versicherungsmitgliedern, die nicht befreit sind, erhoben werden. Die gesetzliche Höchstgrenze von einem Prozent des Bruttoeinkommens greift erst, wenn der Zusatzbeitrag acht Euro überschreitet. (...)
(...) Der Strompreis hängt von den Beschaffungskosten, Steuern, Abgaben und Netzentgelten ab. Die Beschaffungskosten werden stark durch die Einkaufsstrategie der Unternehmen beeinflusst. (...)
(...) die Gemeinschaft der Steuerzahler unterstützt in diesem Jahr den gesamten Bereich der sozialen Sicherungssysteme mit rund 176,7 Milliarden Euro – die gesetzlichen Krankenkassen erhalten hiervon 15,7 Milliarden Euro, die Rentenversicherung rund 80 Milliarden Euro und die Bundesagentur für Arbeit erhält eine Zuschuss von weiteren 16 Milliarden Euro. (...)
Sehr geehrter Herr Schumacher,
(...) es ist zutreffend, dass grundsätzlich auch Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) den Zusatzbeitrag zahlen müssen. (...) Jedes versicherte Mitglied sollte sich das Preis-Leistungs-Verhältnis seiner Kasse ansehen und erst danach über einen eventuellen Wechsel entscheiden. Der gezielt erweckte Eindruck, die Ausübung des Sonderkündigungsrechts sei sinnlos, weil früher oder später alle Versicherungen Zusatzbeiträge erheben würden, ist derzeit jedenfalls nicht gerechtfertigt. (...)
(...) Die Bundesregierung, hier vor allem das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und das Ministerium für Wirtschaft und Technologie, entwickeln zurzeit das energiepolitische Gesamtkonzept, das die Grundlage für die Sicherstellung unserer zukünftigen Energieversorgung aus erneuerbaren, fossilen sowie atomaren Energiequellen liefern wird. Diesen Prozess unterstütze ich. (...)