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CDU
• 13.08.2013

(...) Die Bundesländer stehen in der Pflicht, bessere Instrumente zur Auswahl der Medizinstudenten zu entwickeln, damit künftig mehr geeignete und für den Arztberuf interessierte junge Menschen Zugang zum Medizinstudium erhalten, die kein absolutes Spitzenabitur abgelegt haben. Ich kenn viele hervorragend qualifizierte Kolleginnen und Kollegen, die bei den heutigen Anforderungen ebenfalls niemals eine Zulassung zum Studium erhalten hätten. (...)

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CDU
• 17.05.2013

(...) Die Bundesregierung hat in allgemeiner Form zu Rüstungsexporten in die Golfregion, vor allem aber nach Saudi-Arabien, Stellung genommen und dabei betont, dass sie über Rüstungsexporte im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen entscheidet. Grundlage hierfür sind die "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" aus dem Jahr 2000 und der "Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern". (...)

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CDU
• 17.05.2013

(...) Bei der Novellierung der Bundes-Immissionsschutzverordnung wurden die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und Stellungnahmen anerkannter nationaler und internationaler wissenschaftlicher Gremien zugrunde gelegt. Hierzu zählen die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP), die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) und die wissenschaftlichen Gremien der Weltgesundheitsorganisation (WHO), hier im Besonderen die International Agency for Research on Cancer (IARC). (...)

Frage von Walter von den D. • 17.01.2013
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CDU
• 12.02.2013

(...) Aus ärztlicher Sicht hat eine vermutlich vergewaltigte Patientin unabdingbaren Anspruch auf seelischen Beistand, die Behandlung eventueller Verletzungen, eine unter Umständen ­ano­nyme, gerichtsverwertbare Spurensicherung und eine korrekte und vollständige Beratung, die den Hinweis auf die mögliche Einnahme der „Pille danach“ zur Verhütung einer ungewollten Schwangerschaft einschließen muss. Wenn sich die Patientin dann für eine Notfallkontrazeption entscheidet, Ärztinnen oder Ärzte diese jedoch aus Gewissensgründen nicht selbst verordnen wollen, müssen sie der Patientin bei der Umsetzung ihrer autonomen Entscheidung helfen – und eine Verordnung an anderer Stelle ohne zusätzliche Belastung für die Patientin ermöglichen können. (...)

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