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Frage von Walter von den D. •

Frage an Rudolf Henke von Walter von den D. bezüglich Frauen

Sehr geehrter Herr Henke,

mich würde sehr Ihre und Ihrer Gewerkschaft belastbare Haltung zu diesem Thema interessieren.

http://www.spiegel.de/panorama/koeln-vergewaltigungsopfer-von-katholischen-kliniken-abgewiesen-a-878210.html

Ich persönlich finde es unglaublich, dass und wie wie man jungen Ärzt/inn/en zumutet, sich einem solchen Konflikt auszusetzen.

Da wäre ein wahrnehmbares Wort aus Ihrem Munde wohl dringend angezeigt.

Mit freundlichen Grüßen

Walter von den Driesch

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Antwort von
CDU

Lieber Herr von den Driesch,

Sie hatten mich bereits wissen lassen, dass Sie mit den Stellungnahmen, die ich in der von Ihnen genannten Frage öffentlich abgegeben hatte (u. a. Morgenmagazin von ARD und ZDF) sehr zufrieden waren. Für diesen Zuspruch noch einmal herzlichen Dank. Inzwischen gibt es eine Reihe von weiteren Äußerungen, u. a. aus dem Rheinischen Ärzteblatt, der Marburger Bund Zeitung und u. a. auch im Deutschen Ärzteblatt. Damit die aufgeworfene Frage an dieser Stelle mit einer inhaltlichen Antwort belegt ist, finden Sie hier im folgenden mein Votum aus dem Rheinischen Ärzteblatt vom Februar 2013:

Ein Vorfall in Köln hat in den vergangenen Wochen eine heftige öffentliche Debatte ausgelöst: Eine junge Frau, die mutmaßlich Opfer ­einer Vergewaltigung geworden war, stellte sich in einer Notfallpraxis vor. Die dortige Kollegin bemühte sich, die Patientin zur Untersuchung, Beratung und Sicherung der Spuren des möglichen Gewaltverbrechens in eine gynäkologische Krankenhausabteilung zu vermitteln.

Das aber gelang nicht in den beiden am nächsten gelegenen, zum Klinikverbund eines katholischen Ordens gehörenden Häusern, sodass die Versorgung schließlich andernorts erfolgen musste.

Hintergrund des Vorfalls ist nach derzeitigem Erkenntnisstand die Einstellung von Teilen der katholischen Kirche zur Notfallkontrazeption mit Levonorgestrel und Ulipristalacetat, der sogenannten Pille danach.

Aus ärztlicher Sicht hat eine vermutlich vergewaltigte Patientin unabdingbaren Anspruch auf seelischen Beistand, die Behandlung eventueller Verletzungen, eine unter Umständen ­ano­nyme, gerichtsverwertbare Spurensicherung und eine korrekte und vollständige Beratung, die den Hinweis auf die mögliche Einnahme der „Pille danach“ zur Verhütung einer ungewollten Schwangerschaft einschließen muss. Wenn sich die Patientin dann für eine Notfallkontrazeption entscheidet, Ärztinnen oder Ärzte diese jedoch aus Gewissensgründen nicht selbst verordnen wollen, müssen sie der Patientin bei der Umsetzung ihrer autonomen Entscheidung helfen – und eine Verordnung an anderer Stelle ohne zusätzliche Belastung für die Patientin ermöglichen können. Eine Weisung, die „Pille danach“ aus der ­Beratung auszuklammern, kann ärztlich nicht akzeptiert werden – auch wenn der Arbeitgeber katholisch ist. Dies gilt umso mehr, als die ­Deutsche Gesellschaft für gynäkologische ­Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin ­sowie der Berufsverband der Frauenärzte die „Pille danach“ als Verhütungsmittel einstufen und nicht als Mittel zum Schwangerschaftsabbruch.

Der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meißner hat sich für das Geschehene entschuldigt und betont, dass Vergewaltigungsopfer auch in katholischen Kliniken Hilfe in ihrer Not erhalten müssen. „Ausgenommen sind nach unserem Selbstverständnis allerdings alle Maßnahmen, welche die Tötung eines möglicherweise schon gezeugten Kindes bedeuten“, so der Erzbischof.

Was folgt daraus? Aus ärztlicher Sicht steht das Wohl der Patientinnen in Not an erster Stelle. Deshalb muss deren umfassende Versorgung verlässlich organisiert werden. Den Kolleginnen und Kollegen möchten wir mit den Mitteln der Ärztekammer in möglichen Gewissenskonflikten helfen. Wir sind derzeit dabei, in persönlichen Gesprächen insbesondere mit den verantwortlichen und unmittelbar betroffenen Kolleginnen und Kollegen die Kölner Geschehnisse sorgfältig aufzuarbeiten.

Angesichts der komplexen gesellschaftlichen, medizinisch-juristischen und ethischen Problemlage hielte ich es für gut, wenn der Deutsche Ethikrat sich zu einer Stellungnahme entschlösse – als Grundlage für eine umfassende Debatte über die Frage, welche Regeln gelten sollen und wie die Gewissensfreiheit in einer katholischen Klinik zur Geltung kommt. Von einer übereilten Absage an die Trägerpluralität halte ich nichts. Kirche und Ärzteschaft, Politik und Gesellschaft sind sowohl den Opfern von Sexualdelikten als auch den begleitenden Ärztinnen und Ärzten Unterstützung schuldig, um Fürsorge und Autonomie möglich zu machen."

Ergänzend möchte ich noch auf die inzwischen vorliegende Erklärung des Kölner Erzbischofs vom 31.01.2013 hinweisen, die in meinen Augen eine erhebliche Kurskorrektur beinhaltet.

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Henke