Frage an Rudolf Henke von Riko A. bezüglich Gesundheit
Warum wird das Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Sterbehilfe nicht gesetzlich geregelt?
Sehr geehrter Herr Angermeyer,
vielen Dank für Ihre Frage vom 29. Juli, die sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. Februar 2020 zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung bezieht. Als Gesundheitspolitiker mit besonderem Interesse an medizinethischen Themen möchte ich Ihnen gerne antworten.
Nach meiner Wahrnehmung ist die Debatte über eine gesetzliche Neuregelung der Suizidbeihilfe bereits im Gange. In einer fraktionsoffenen Orientierungsdebatte haben sich am 21. April dieses Jahres verschiedene Lösungsansätze und Gruppen von Abgeordneten angedeutet. In der Plenardebatte erkannten viele Rednerinnen und Redner in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eine erstaunliche Aufwertung des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben, die einen neuen gesellschaftlichen Erwartungsdruck entstehen lassen könnte. Ich habe deshalb in meiner Rede betont, dass der Gesetzgeber und die Gesellschaft laut Gericht eindeutig legitimiert bleiben, einer Entwicklung entgegenzutreten, an deren Ende sich der assistierte Suizid als normale Form der Lebensbeendigung insbesondere für alte und kranke Menschen etablieren könnte. Es ist in meinen Augen richtig, dass der Staat niemandem den Eindruck vermitteln darf, überflüssig und nicht mehr gewollt zu sein.
Aufgrund der enormen Tragweite und Komplexität dieses Themas hat der Deutsche Bundestag im Juni dagegen votiert, unter Zeitdruck ein Beratungsverfahren zum ersten interfraktionellen Gesetzentwurf auf Drucksache 19/28691 zu beginnen. Daher rechne ich mit einer entsprechenden Debatte im Laufe der kommenden Legislaturperiode.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Henke MdB