Frage an Rudolf Henke von Jasmina T. bezüglich Gesundheit
Was wird dafür getan, dass das Impfen in Praxen besser organisiert wird? Wo liegen die Problemstellen und was wird getan, um sie zu lösen?
Sehr geehrte Frau Trogrlic,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16. März, in der Sie nach Problemstellen und Verbesserungen beim Impfen in Arztpraxen fragen. Ich nehme an, dass Sie sich dabei auf die COVID-19-Impfkampagne beziehen.
Unsere „Nationale Impfstrategie COVID-19“ von November 2020 sieht Folgendes vor: „Aufgrund der initialen Priorisierung von Zielgruppen, der begrenzten Anzahl an Impfstoffdosen, ggf. besonderen Produkteigenschaften (z. B. Lagerungs- und Transportbedingungen, Abfüllung des Impfstoffs in Mehrdosenbehältnissen) ist in einer ersten Phase die Durchführung der Impfungen in zentralen Impfzentren, ggf. mit mobilen Teams sinnvoll. Sobald ausreichende Impfstoffmengen zur Verfügung stehen, wird angestrebt, die Impfaktivitäten in das Regelsystem übergehen zu lassen.“ Die Einbeziehung der niedergelassenen Ärzteschaft ist also seit Beginn fest für Phase II der Impfkampagne vorgesehen und seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch gewollt.
Phase II mit breiter, dezentraler Routine-Verimpfung in Arztpraxen hat bisher aber noch nicht begonnen und somit auch noch keine organisatorischen Problemstellen offenbart. Richtig ist, dass einige Bundesländer in den vergangenen Wochen erste Modellprojekte mit Arztpraxen gestartet haben. Das Bundesministerium für Gesundheit hat zum 8. März eine Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung in Kraft gesetzt, die die flächendeckende Verimpfung durch Arztpraxen rechtlich ermöglicht und die Zuständigkeiten unter Einbindung von Ländern und Kassenärztlichen Vereinigungen konkretisiert. Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hat am 10. März beschlossen, den Übergang in den kommenden Wochen einzuleiten und frühestmöglich zu starten. Die Belieferung der Praxen soll – wie bei anderen Schutzimpfungen – über die Apotheken erfolgen. Die Arztpraxen sind aufgefordert, nach dem Übergang zunächst schwerpunktmäßig immobile Patientinnen und Patienten in der eigenen Häuslichkeit sowie Personen mit Vorerkrankungen zu impfen, die mit einem hohen Risiko im Falle einer Sars-CoV-2-Infektion verbunden sind (siehe § 2 der Coronavirus-Impfverordnung).
Ich gehe davon aus, dass die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder den geschilderten Empfehlungen der Gesundheitsministerkonferenz zur Weiterentwicklung der Nationalen Impfstrategie folgen werden. Mit den zunehmenden Impfdosen im 2. Quartal werden die Arztpraxen dann einen wichtigen Beitrag zur Ausweitung der Impfungen leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Henke MdB