Frage an Rudolf Henke von Oliver B. bezüglich Wirtschaft
Guten Tag Herr Henke,
ich lese mit Schrecken dass die Daimler AG im vergangenen Jahr KuG in Anspruch genommen und dadurch 700 Mio. Euro an Gehaltszahlungen eingespart, im selben Jahr jedoch GEWINN in Milliardenhöhe erwirtschaftet hat und diesen (teilweise) als Dividenden an Aktionäre ausschütten will. Da bin ich als "kleiner Steuerzahler" ehrlich gesagt ziemlich erbost, denn de facto bedeutet das doch dass meine Steuern in Form von KuG volley in die Taschen der Aktionäre gewandert sind. Ich vermute dass Daimler kein Einzelfall ist - was gedenken Sie und die große Koalition gegen dieses Gebaren zu unternehmen? Mir scheint dass hier eine Gesetzeslücke geschlossen werden muss. Inanspruchnahme von KuG und GEWINN lassen sich meiner Meinung nach nicht miteinander vereinbaren - ein Unternehmen sollte falls Gewinn erwirtschaftet wird zur Erstattung des gezahlten KuG herangezogen werden.
Grüße aus Aachen
O. B.
Sehr geehrter Herr Busch,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 24. Februar zu Dividendenauszahlungen in Zeiten der Corona-Pandemie.
Das Kurzarbeitergeld ist ein Anspruch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Würde dieses nicht gezahlt werden, so würde vielen Beschäftigten durch die Corona-Pandemie Arbeitslosigkeit drohen. Dies wollte die Unionsfraktion verhindern. Das Kurzarbeitergeld steht demnach in keinem Zusammenhang mit Dividendenzahlungen. Der Unionsfraktion ist es lieber, wenn ein Unternehmen seinen Beschäftigten Kurzarbeitergeld ermöglicht, anstatt ihnen zu kündigen. Zudem handelt es sich bei dem Kurzarbeitergeld um eine Entgeltersatzleistung der Arbeitslosenversicherung und damit um eine Leistung der Sozialversicherung. Leistungen dieser Art sind nicht von Bedarfsvoraussetzungen finanzieller Art abhängig.
Unternehmen, die einen Hilfskredit aus dem KfW Sonderprogramm 2020 oder einen KfW-Schnellkredit erhalten, dürfen bis zur vollständigen Rückzahlung des Kredits keine Gewinne ausschütten beziehungsweise Dividenden zahlen. Beide Hilfskreditprogramme wurden Anfang November 2020 bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die KfW erwartet für Kredite von über 500 Millionen Euro einen Verzicht auf Bonuszahlungen oder andere variable Vergütungen an den Vorstand. Zudem knüpft der Bund die Corona-Hilfsprogramme an strenge Auflagen. Damit soll Missbrauch verhindert werden und eine zielgenaue Verwendung der Mittel sichergestellt werden. Unternehmen aus Steueroasen erhalten keine Kredite aus den Corona-Hilfen der KfW.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Henke MdB