Frage an Rudolf Henke von Kristina M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Henke!
In den Medien wird vielfach berichtet, die Intensivbetten würden knapp.
Wussten Sie, dass das Gesundheitsministerium seit dem Sommer nach 7.305 Intensivbetten sucht, die man finanziert hat?
Tagesschau.de berichtete dazu: https://www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/corona-intensivbetten-101.html
Wussten Sie, dass seit dem Sommer die Bettenzahl auf den Intensivstationen von rund 33.000 auf mittlerweile nur noch rund 28.000 reduziert wurde?
Wo sind die Betten geblieben?
Haben Sie Antworten für mich?
Mit freundlichen Grüßen,
K. Merten
Sehr geehrte Frau Merten,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16. November, in der Sie mehrere Fragen zur Entwicklung der intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten im Laufe dieses Jahres stellen.
Bevor ich wie gewünscht zu Meldestatistik und Fördersystematik antworte, möchte ich eine mir als Arzt wichtige Vorbemerkung machen. Aus persönlichen Gesprächen wie auch aus Anhörungen im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages kann ich Ihnen berichten, dass sich insbesondere Krankenhausverantwortliche, Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegekräfte sehr um die intensivmedizinische Versorgungssicherheit aller potentiellen Patientengruppen sorgen. Schutzmaßnahmen im öffentlichen Leben, die eine exponentielle, gar unkontrollierbare Verbreitung des Coronavirus mit entsprechenden Folgewirkungen vermeiden sollen, finden dort große Zustimmung. Da Sie aus Monschau nahe der belgischen Grenze schreiben, werden Sie die dortigen Nöte und dringenden Anfragen an uns insbesondere im Oktober mitbekommen haben.
Die genannten Bettenzahlen gehen vermutlich auf die Echtzeiterfassung von intensivmedizinisch behandelten COVID-19-Patientinnen und -Patienten sowie von Behandlungs- und Bettenkapazitäten zurück, wie sie das Robert Koch-Institut (RKI) und die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI e.V.) seit diesem Frühjahr erstmals im „DIVI-Intensivregister“ pflegen. Seit dem 16. April ist die tägliche Meldung an das Register für alle intensivbettenführenden Krankenhaus-Standorte gesetzlich verpflichtend. Ohne hier zu tief in die methodischen und definitorischen Setzungen des Registers einzugehen, möchte ich die Schwankung der absoluten Bettenzahlen über mehrere Monate mit folgenden Zeilen der DIVI erläutern: „Ein intensivmedizinischer Behandlungsplatz gilt als betreibbar/betriebsfähig in einer bestimmten Versorgungsstufe (Low-care, High-care, ECMO), wenn entsprechend der Versorgungsstufe jeweils ein vorgesehener Raum, funktionsfähige Geräte und Material pro Bettenplatz, Betten, und personelle Besetzung mit pflegerischem und ärztlichem Fachpersonal vorhanden sind und eingesetzt werden können. Aufgrund dieser zahlreichen Betriebsfaktoren kann sich die Anzahl von aktuell betreibbaren Intensivbetten in einem Meldebereich kontinuierlich verändern.“ (siehe https://www.intensivregister.de/#/faq). Mir ist in diesem Kontext bekannt, dass die Krankenhäuser seit dem Sommer immer besser dafür sensibilisiert werden konnten, jeden Tag ausschließlich die vollständig betreibbaren Betten zu melden und dabei auch kurzfristige Änderungen einzubeziehen, etwa Personalausfälle durch Absonderung von Ansteckungsverdächtigen oder gesperrte Betten bei Isolationsbehandlungen. Die Bundesregierung hat erst vor wenigen Tagen geäußert, dass ihr kein Abbau von Intensivbetten bekannt sei.
Die Kernaufgabe des DIVI-Intensivregisters besteht also darin, Engpässe in der intensivmedizinischen Versorgung im regionalen bzw. zeitlichen Vergleich zu erkennen und als datengestütztes Frühwarnsignal zu dienen. Davon unabhängig zu sehen sind die Ende März mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz ermöglichten Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser, die sich auf freigehaltene Betten bzw. nicht behandelte Patienten bezogen. Außerdem sah das Gesetz für jedes zusätzlich geschaffene oder vorgehaltene Intensivbett mit maschineller Beatmungsmöglichkeit einen pauschalen Bonus in Höhe von 50.000 Euro vor. Die Zahl der tatsächlich betriebsbereiten Betten und derer mit abgerufenen Fördermitteln kann allerdings nicht in einen direkten Vergleich gestellt werden, zum Beispiel wegen der Lieferzeiten von Beatmungsgeräten. Das Bundesministerium für Gesundheit verfolgt die Auszahlung der Mittel durch das Bundesamt für Soziale Sicherung aber sehr aufmerksam. Die Bundesländer seien mehrfach dazu aufgefordert worden, über den jeweils aktuellen Stand der zusätzlichen Intensivbetten nach § 21 Absatz 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes zu berichten.
Abschließend möchte ich mit Blick auf die ARD-Berichterstattung von Mitte Juli noch auf folgende Darstellung des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. vom 20. Juli hinweisen: „Der Skandal, den es nicht gibt“ (https://www.vkd-online.de/aktuelles/archiv?mnd_article=pressrelease3022439).
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Henke MdB