Frage an Rudolf Henke von Martin G. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Henke,
wie stehen sie zu automatisierter Gesichtserkennung durch Polizeibehörden und Nachrichtendienste? Wie würden sie abstimmen, wenn z.B. zur Debatte stünde, automatisierte Gesichtserkennung durch die Polizei an allen Fernreisebahnhöfen und Flughäfen einzuführen?
Sehr geehrter Herr Gruenacker,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 21. Juli bezüglich der automatisierten Gesichtserkennung.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass alle Menschen in Deutschland frei und sicher leben können. Aus diesem Grund befürwortet die Union auch die effektive Videoüberwachung, sofern diese in klar definierten Grenzen erfolgt. Im Falle einer gesetzlichen Regelung müsste diese bestimmen, wo solche Gesichtserkennungsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr örtlich ermöglicht werden sollen. Zudem wäre festzulegen für welche Straftaten welche Fahndungsdateien letztlich als Grundlage dafür herangezogen werden sollen. Die Unionsfraktion ist davon überzeugt, dass ein gesetzlich genau definierter Rahmen zu einem Mehr an Sicherheit in unserem Land führt und dies auch die Freiheit der Menschen stärkt.
Einen Vorteil der automatischen Gesichtserkennung im öffentlichen Raum – insbesondere an Brennpunkten wie zum Beispiel an Bahnhöfen und Flughäfen – sieht die Union vor allem darin, dass sie als Unterstützungsinstrument für die polizeiliche Fahndung, die Gefahrenabwehr sowie die raschere Aufklärung von Straftaten dienen kann. Die Technik ermöglicht, dass ohne zusätzliche Polizeikontrollen Straftäter und Terrorverdächtige viel einfacher erkannt und festgenommen werden können.
Die Kombination mehrere Systeme sorgt für eine niedrige Quote „falscher Treffer“. Die digitalen Systeme ersetzen praktisch – das ebenfalls fehleranfällige – Auge des Polizisten, können aber eine ungleich größere Zahl an Menschen erfassen. Führt der Abgleich der Kamera-Daten mit den Polizei-Daten zu einem Treffer, muss die Polizei prüfen, ob es sich tatsächlich um eine Übereinstimmung handelt und dann tätig werden. Die Systeme der automatischen Gesichtserkennung können nur Menschen, deren Fotos in einer Polizeidatenbank gespeichert sind, mit den von der Videokamera gefilmten Gesichtern vergleichen. Es geht dabei nicht um eine flächendeckende Überwachung der Bürger, sondern um eine zielbewusste Suche nach Gefährdern sowie Verbrechern. Sollte dabei keine Trefferwahrscheinlichkeit vorliegen, so wird das Gesicht binnen Sekunden gelöscht.
Insgesamt halte ich es für richtig, dass der Bundesinnenminister Horst Seehofer Anfang des Jahres die automatische Gesichtserkennung aus dem Entwurf für das neue Bundespolizeigesetz herausgenommen hatte. Zunächst sind noch offene Rechtsfragen zu klären, bevor neue Instrumentarien in diesen sensiblen Bereich der Polizeiarbeit einziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Henke MdB