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Frage von Layla L. •

Frage an Rudolf Henke von Layla L. bezüglich Menschenrechte

Sehr geehrter Henke,

mit entsetzen lese ich gerade Ihre Stellungnahme/Verteidigungsargumentation vom 27.05.2020 bezüglich des pauschalen 1-jährigen Blutspendeverbots für Schwule und Trans. Daher folgende Fragen an Sie:
Die Experten mögen keine Diskriminierung im Sinn gehabt haben, aber sehen Sie auch die Diskriminierung aus Sicht der Betroffenen nicht?
Gibt es für Sie generell keine Diskriminierung zu diesem Thema?
(Ich verweise dabei gern an die Frage des Kollegen Andrew Ullmann, der Sie fragte: 'Wie man einen One-Night-Stand von Hetero und Schwulen unterscheiden könne?')
Wie erklären Sie sich die Wissenschaftlichkeit, dass man als Mensch in Deutschland zu den Spielregeln für Heteros Blut spenden darf solange man sich nicht outet?
Sprich, wenn sich jemand dem anderen Geschlecht zugehörig fühlt, sich aber aus Angst, etc. nicht oute und weiterhin so tut, als sei er/sie das Geschlecht welches sein/ihr derzeitiger Körper hergibt, dann muss er/sie nicht nach den Spielregeln für Schwule/Trans bei der Blutspende spielen. Sowie man sich aber als Schwul/Trans outet, gilt plötzlich die pauschale Annahmen ("verhaltensassoziierte Beurteilung"), dass das Blut infiziert sein könnte.
Sehen Sie keinen Widerspruch zur Unschuldsvermutung - bis das Gegenteil bewiesen ist?
Können Sie, oder die Wissenschaft den Betroffenen nachweisen, dass jene seid deren Outing, allein nur durch das Outing infizierter sind?
Wenn ja, wie rechtfertigen Sie die Pauschalisierung gegenüber jenen, die noch Jungfrau sind, oder keinerlei sexuellen Kontakt wünschen (z.B. Nonnen, Priester, ...)?
Sie sehen also keinen Unsinn und keine Fehler der wissenschaftlichen, medizinischen, epidimiologischen, ... pauschalen Beurteilung?
Sie erleben keinen innerlichen Konflikt, dass der Schutz des Empfängers einseitig zu Lasten von Schwulen und Trans als Spender bevorzugt wird? (Art 3 GG: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.")
Sie können für sich und die Kollegen von CDU/CSU ganz sicher ausschließen, dass bei Ihrer und derer Beurteilung des Blutspendeverbots keine geschichtlichen, religiösen Einflüssen (Vorurteile) eine Rolle spielen?
Ist Ihnen bewusst, dass Ihr Haltung zu dem Thema bei den Betroffenen die Vermutung nahe legt, dass Sie, respektive CDU/CSU einem "faschistischen" Gedankengut nachgehen?
Sie sehen also keinerlei Handlungsbedarf Seitens der Politik?

Portrait von Rudolf Henke
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Leischel,

Ihre Nachricht vom 28. Mai habe ich gelesen. Sie beziehen sich auf die medizinisch-wissenschaftlichen Rückstellungskriterien bei der Blutspende, die nach dem Transfusionsgesetz in der „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten“ der Bundesärztekammer definiert werden.

Ihre Nachricht endet mit der Frage, ob ich keinerlei Handlungsbedarf seitens der Politik sehe. Wie Sie meiner Rede im Deutschen Bundestag vom 27. Mai entnehmen können, hat die Politik vor wenigen Tagen gehandelt. Am 23. Mai trat folgende Ergänzung des Transfusionsgesetzes in Kraft: „Die Bewertung des Risikos, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von bestimmten Personengruppen von der Spende führt, ist im Fall neuer medizinischer, wissenschaftlicher oder epidemiologischer Erkenntnisse zu aktualisieren und daraufhin zu überprüfen, ob der Ausschluss oder die Rückstellung noch erforderlich ist, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau von Empfängerinnen und Empfängern von Blutspenden sicherzustellen.“ Einen weiteren gesetzlichen Handlungsbedarf sehe ich ebenso wenig wie mein SPD-Kollege Dr. Karl-Heinz Brunner, der sich in der genannten Plenardebatte ebenfalls gegen weitere gesetzliche Änderungen und für eine weiterhin konsequent medizinische Beurteilung aussprach.

Gemeinsam mit meinen Fraktionskolleginnen und -kollegen habe ich übrigens vor drei Wochen bei unserer Zustimmung zum „Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“ unterstrichen, dass wir homosexuelle und transgeschlechtliche Menschen in ihrer freien Entfaltung schützen. In den vergangenen Tagen wurden Forderungen zur Richtlinie Hämotherapie teils auch mit dem aktuellen Blutbedarf in der Corona-Pandemie begründet. Auch an solche kurzfristigen Schritte im Sinne der Versorgungssicherheit ist bereits gedacht: Seit dieser Woche ist das Paul-Ehrlich-Institut durch eine Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit ermächtigt, für die Dauer der epidemischen Lage von nationaler Tragweite bestimmte Ausnahmen vom Transfusionsgesetz und damit bei der Blutspende zuzulassen.

Für die von Ihnen zur Sprache gebrachten beleidigenden Unterstellungen eines „faschistischen“ Gedankenguts sehe ich keinerlei Anlass.

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Henke MdB