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Frage von Lisa M. •

Frage an Rudolf Henke von Lisa M. bezüglich Gesundheit

Im Zusammenhang mit dem Verbot von sog. Konversionstherapien betr. „Gender-Identität“?
1) Welche Unterstützung gibt es für Eltern, die vermuten, dass die Transidentifikation ihrer Kinder mit psychischer Erkrankungen oder Belastungen in Zusammenhang steht (ROGD)? Wo können sie kompetente Beratung bekommen? Derzeit werden sie zu Transgender-Selbsthilfegruppen verwiesen, dort sind aber keine Kenntnisse über Depressionen oder Angststörungen, undiagnostizierte AD(H)S- oder Autismussprektrum-Störungen vorhanden. (dies gilt im übrigen auch für die auf "Gender" spezialisierten psychotherapeutischen Praxen)
2) Wer erstellt für Deutschland zusammenfassenden Statistiken zur Prävalenz und zu den Behandlungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (inklusive Sex Ratio): Wieviele Menschen sind mit der Diagnose F 64.0 (gesichert und Verdacht) in Behandlung bei Kliniken, psychiatrischen und psychotherapeutischen Praxen, Gyn, Endo und Chirurgie? Wie hat sich die Häufigkeit der Diagnose gegenüber F 66.0 und anderen Diagnosen (z.B. Essstörungen, Körperdysmorphismus) verschoben?
3) Gibt es eine Bilanzierung der Kosten für die medikamentöse und chirurgischen Behandlung: Pubertätsblocker, gegengeschlechtliche Hormone, Chirurgische Eingriffe bei den Krankenkassen/in der Gesundheitsberichterstattung?
4) Erfasst die Gesundheitsberichterstattung Detransitioner, insb. FtMtF? Nach der Entfernung von Gebärmutter und Eierstöcken ist eine lebenslange Behandlung mit Östrogenen nötig. Gibt es Studien zur Langzeit-Verträglichkeit?
5) Wie werden Regretter und Detransitioner in den Spezialambulanzen behandelt? Gibt es Leitlinien? Gibt es Patientenfürsprecher für diese Zielgruppe? Wie ist die rechtliche Vertretung für diese Menschen geregelt, wenn sie ihre ehemaligen Behandler verklagen wollen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Müller,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 1. Mai. Sie nennen das Thema „Verbot von sog. Konversionstherapien betr. ‚Gender-Identität‘“ und listen dann ohne weitere Herleitung oder politische Einordnung eine ganze Reihe von medizinischen Behandlungsfragen auf. Offensichtlich bitten Sie mich um deren Beantwortung. Diese Fragen haben Sie am selben Tag gleichlautend insgesamt 25 Mitgliedern des Ausschusses für Gesundheit gestellt – darunter auch zehn weitere Mitglieder meiner Fraktion.

Ich verstehe „abgeordnetenwatch“ als eine Online-Plattform, über die Bürgerinnen und Bürger mit Fragen zu parlamentarischen Vorgängen oder zu sonstigen politischen Bewertungen an Abgeordnete herantreten können. Die reine Darlegung von Forschungsständen oder Behandlungsstatistiken macht nach meinem Verständnis nicht den Reiz der Plattform aus – jedenfalls nicht ohne konkrete politische Kontextualisierung. Viele Ihrer Fragen sind in der Ausarbeitung „Störungen der Geschlechtsidentität und Geschlechtsdysphorie bei Kindern und Jugendlichen - Informationen zum aktuellen Forschungsstand“ angesprochen, die der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages im November 2019 veröffentlichte. Dort finden Sie unter anderem die erfragten Ausführungen zu „Leitlinien und Behandlungsstandards“, zur „Datenlage zur Prävalenz und Persistenz einer Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter“, zu Maßnahmen der Bundesregierung bei Fragen der Geschlechtsidentität sowie weiterführende wissenschaftliche Literaturhinweise.

Eventuell steht Ihre Nachricht im Zusammenhang mit dem „Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“, das der Deutsche Bundestag am morgigen 7. Mai in 2./3. Lesung beraten wird. Das Gesetz soll solche Behandlungen verbieten, die auf eine Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität ausgerichtet sind. Es geht also ausschließlich um medizinische Interventionen, die Minderjährige oder Volljährige gegen deren freien Willen in ihrer sexuellen und geschlechtlichen Selbstbestimmung beeinflussen wollen und damit teils schwere psychische Schäden verursachen. Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus ein neues kostenfreies, mehrsprachiges und anonymes Beratungsangebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für alle betroffenen Personen vor.

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Henke MdB