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Frage von Ilona Lydia A. •

Frage an Rudolf Henke von Ilona Lydia A. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Henke,

ich möchte gerne wissen, was Sie konkret dafür tun können, dass die Petition 90088 endlich öffentlich gemacht wird. Die Petition dient der Rettung des Wahltarifs zur Erstattung der Arzneimittel der Anthroposophie, der Homöopathie und der Phytotherapie wurde am 11. 01.2019 beim Bundestag eingereicht und ist immer noch nicht veröffentlicht. Weit höhere Petitions-IDs wurden bereits veröffentlicht. Diese Verzögerung durch den Gesundheitsausschuss ist indiskutabel.

Diese Vorgänge nehmen der Bürgerschaft ein allgemein anerkanntes demokratisches Grundrecht durch Inaktivität.

Was könnten Sie tun, um diesen Missstand zu beseitigen, damit es zur längst überfälligen Veröffentlichung kommt?

Besten Dank vorab für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Ilona A.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau A.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 4. März, in der Sie sich nach der Petition mit der Nummer 90088 erkundigen.

Es ist richtig, dass der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages diese Petition bisher noch nicht veröffentlicht hat. Grund dafür ist nach Auskunft des Ausschusses der Umstand, dass er sämtliche der zahlreichen eingehenden Petitionen vor ihrer Veröffentlichung inhaltlich prüft. Dazu bittet der Ausschuss auch die in der Sache zuständigen Bundesministerien um Stellungnahmen, was eine gewisse Zeit beanspruchen kann.

In der von Ihnen angesprochenen Petition hat der Ausschuss nach einer ersten inhaltlichen Prüfung eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit angefordert, um den Sachverhalt besser bewerten zu können. Ich gehe davon aus, dass die Petition nicht anders behandelt wird als jede andere Petition auch. Es ist also nur eine Frage der zeitlichen Möglichkeiten, wann sie veröffentlicht wird.

Ich kann natürlich nicht wissen, welche Forderungen in der Petition genau gestellt werden. Dennoch erlaube ich mir den Hinweis, dass die Änderung im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), die eine Aufhebung des Wahltarifs zur Übernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen zur Folge hat, nicht der Motivation folgt, die Finanzierung von homöopathischen Präparaten durch die Krankenkassen zu verbieten. Weiterhin bleibt es den Krankenkassen überlassen, durch sogenannte Satzungsleistungen die Kosten für ihre Versicherten für diese Produkte übernehmen.
In diesen entsprechenden Wahltarif waren in den fünf vergangenen Jahren bundesweit maximal 562 Personen eingeschrieben. Deshalb ist die Politik zu dem Schluss gekommen, dass diese geringe Nachfrage den Bürokratieaufwand nicht rechtfertigt.

Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Henke MdB