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Frage von Eva K. •

Frage an Rudolf Henke von Eva K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Henke,

als komplementär homöopathisch arbeitende K.egin erlebe ich immer wieder die Entlastung, die Steigerung der Lebensqualität und damit der Lebensfreude, die gerade chronisch Kranke und ältere Menschen durch komplementärmedizinische Arzneimittel erfahren. Nach der Gesetzesvorlage TSVG sollen die Wahltarife für eben jene Arzneimittel gestrichen werden. Die Änderung träfe besonders die finanziell Schwachen, die schon durch ihre finanzielle Situation gesundheitlich benachteiligt sind.

Ich habe mich informiert, dass die am 11. 01. 2019 beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereichte offizielle Petition mit der Nummer 90088 bis heute noch nicht veröffentlicht wurde. Scheinbar fehle eine Stellungnahme des Gesundheitsausschusses. Damit wird die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an unserem demokratischen Gemeinwesen behindert, die Zeit bis zur Entscheidung über den Gesetzesentwurf läuft. Die parallel laufende Petition auf Change.org mit bisher über 18.000 Stimmen zeigt: die Bevölkerung wünscht sich eine Stärkung der Entscheidungsfreiheit, keine Einschränkung. Sie will eine bessere Integration der Komplemenärmedizin, nicht deren Unterdrückung.
Sie haben Möglichkeiten, diese Wünsche zu unterstützen. Bitte machen Sie davon Gebrauch!

Als Mitglied des Gesundheitsausschusses frage ich Sie daher, was Sie konkret unternehmen werden, damit die überfällige Petition schnellstmöglich veröffentlicht wird und dieses Werkzeug der Demokratie genutzt werden kann.

Mit kollegialen Grüßen,

Dr. med. univ. E. K.

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Sehr geehrte Frau K.egin K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 1. März, in der Sie sich nach der Petition mit der Nummer 90088 erkundigen.

Es ist richtig, dass der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages diese Petition bisher noch nicht veröffentlicht hat. Grund dafür ist nach Auskunft des Ausschusses der Umstand, dass er sämtliche der zahlreichen eingehenden Petitionen vor ihrer Veröffentlichung inhaltlich prüft. Dazu bittet der Ausschuss auch die in der Sache zuständigen Bundesministerien um Stellungnahmen, was eine gewisse Zeit beanspruchen kann.

In der von Ihnen angesprochenen Petition hat der Ausschuss nach einer ersten inhaltlichen Prüfung eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit angefordert, um den Sachverhalt besser bewerten zu können. Ich gehe davon aus, dass die Petition nicht anders behandelt wird als jede andere Petition auch. Es ist also nur eine Frage der zeitlichen Möglichkeiten, wann sie veröffentlicht wird.

Ich kann natürlich nicht wissen, welche Forderungen in der Petition genau gestellt werden. Dennoch erlaube ich mir den Hinweis, dass die Änderung im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), die eine Aufhebung des Wahltarifs zur Übernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen zur Folge hat, nicht der Motivation folgt, die Finanzierung von homöopathischen Präparaten durch die Krankenkassen zu verbieten. Weiterhin bleibt es den Krankenkassen überlassen, durch sogenannte Satzungsleistungen die Kosten für ihre Versicherten für diese Produkte zu übernehmen.
In diesen entsprechenden Wahltarif waren in den fünf vergangenen Jahren bundesweit maximal 562 Personen eingeschrieben. Deshalb ist die Politik zu dem Schluss gekommen, dass diese geringe Nachfrage den Bürokratieaufwand nicht rechtfertigen.

Mit kollegialen Grüßen
Rudolf Henke MdB