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Rudolf Henke
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Frage von Helmuth O. •

Frage an Rudolf Henke von Helmuth O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Henke,
erst vor Kurzem habe ich von dem Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration (GCM) erfahren. Dieser soll auf der Intergovernmental Conference 2018 der United Nations vom 10.12.2018 bis 11.12.2018 in Marrakesch/Marokko von den Vertretern der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet werden.
Laut „Kurzinformation Global Compact on Migration“, herausgegeben vom Deutschen Bundestag, ist die Haltung der Bundesregierung, „ein politisch, nicht jedoch rechtlich verbindliches Abkommen an[zustreben]“ (Punkt 4). Während nun in der Präambel des GCM-Vertrags vom 30. Juli 2018 zu lesen ist, dass „[d]ieser Globale Pakt [...] einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen dar[stellt]“, steht hingegen unter „Umsetzung“, Punkt 41: „Wir verpflichten uns, die im Globalen Pakt niedergelegten Ziele und Verpflichtungen im Einklang mit unserer Vision und unseren Leitprinzipien zu erfüllen […]“.

Eine solche Verpflichtung gegenüber den Zielen und Verpflichtungen des GCM erfordert meinem politischen Verständnis nach das Einverständnis der Mehrheit der bundesdeutschen Bevölkerung, in deren Namen das Dokument unterzeichnet werden soll.
Unabhängig von Ihrer persönlichen Meinung bitte ich Sie, sich für eine demokratische Legitimation des Migrationspakets einzusetzen. Ein folgerichtiger Schritt ist die Befürwortung einer Abstimmung über die Unterzeichnung des GCM im Bundestag, um die ich Sie persönlich bitte. Sollte diese Abstimmung über den GCM im Bundestag vor dem Stichtag 10./11.12.2018 zeitlich nicht mehr möglich sein, so bitte ich Sie, auf dem 31. Bundesparteitag der CDU in Hamburg vom 07.12.2018 bis 08.12.2018 dem Antrag der CDU-Werteunion zu folgen, den GCM an den beiden darauffolgenden Tagen in Marrakesch nicht zu unterzeichnen.
Über eine Nachricht hierzu von Ihnen würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. (FH) H. O.
Scheuerlenstrasse 35
79822 Titisee-Neustadt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr O.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum „Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“, den die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (UN) seit April 2017 beraten haben. Am 10. Dezember nahmen Deutschland und 163 weitere Länder die Vereinbarung bei einer Konferenz in Marrakesch an, die nun noch von der UN-Generalversammlung förmlich gebilligt werden muss. Die Vereinbarung folgt der Gründungsidee der Vereinten Nationen: Weltweit geteilte Herausforderungen lassen sich am besten durch internationale Zusammenarbeit und aufeinander abgestimmte Bemühungen lösen. In dieser Tradition soll der UN-Migrationspakt nun erstmals gemeinsame Grundsätze für den weltweiten Umgang mit Migrationsbewegungen beschreiben, um illegale Migration zu verhindern und legale Migration besser zu steuern. Ziel der politischen Willenserklärung ist, die zwischenstaatliche Kooperation in zahlreichen Bereichen zu stärken und einen gemeinsamen Verantwortungs- und Kooperationsrahmen zwischen Herkunfts-, Transit- und Aufnahmeländern zu initiieren. Die Vereinbarung ist kein völkerrechtlicher Vertrag, sie kann – und soll – weder nationale Selbstbestimmung antasten noch nationale Migrationspolitik bestimmen. EU-Staaten wie Deutschland verfügen ohnehin über deutlich konkretere und rechtlich verbindliche Bestimmungen – zum Beispiel durch die Europäische Menschenrechtskonvention oder das deutsche Aufenthaltsgesetz. Auf das Thema Flucht wird sich im Übrigen der „Globale Pakt für Flüchtlinge“ der Vereinten Nationen beziehen.

Am 29. November stimmte der Deutsche Bundestag über einen gemeinsamen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zu diesem Thema ab („Mit dem Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration die internationale Zusammenarbeit in der Migrationspolitik stärken und Migration besser regeln und steuern“). Ich habe mich in der namentlichen Abstimmung für diese Positionierung des Parlaments ausgesprochen. Am 7. Dezember stimmte auch der CDU-Bundesparteitag mit sehr großer Mehrheit für den gleichen Antrag. Er greift die öffentliche Debatte der vergangenen Wochen auf und betont: Migration ist in einer globalisierten Welt eine objektive Realität, die von der internationale Gemeinschaft globale Leitlinien und eine gerechte Verantwortungsteilung verlangt. Es liegt im Interesse Deutschlands, Migrationsbewegungen besser zu ordnen und illegale Migration sowie deren Ursachen zu reduzieren. Der Pakt begründet keine einklagbaren Rechte und Pflichten und entfaltet keinerlei rechtsändernde Wirkung. Er enthält auch keine Verpflichtungen zur Aufnahme von Migranten.

Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Henke MdB