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Frage von Jürgen K. •

Frage an Rudolf Henke von Jürgen K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Henke,

laut Pressemitteilungen vom 14. September 2017 (z.B. Spiegel) wird geplant, die Legislaturperiode auf 5 Jahre zu verlängern.
Für die Wähler bedeutet dies eine Verringerung ihrer Einflussmöglichkeiten.
Falls dies ohne Ausgleichmassnahmen geschieht, handelt es sich somit um einen Abbau von Demokratie.

Befürworten Sie eine Verlängerung der Legislaturperiode auf 5 Jahre?
Und falls ja, mit welchen Ausgleichmassnahmen wollen Sie den Wählern die Möglichkeit geben, wirksam Einfluss auf die Politik zu nehmen?

Derzeit hat der Wähler nur einen unzureichenden Einfluß darauf, wie Sachfragen auf Bundesebene entschieden werden.

Um dieses Problem zu verringern habe ich folgenden Vorschlag:
Zur Befragung der Wähler zu Sachfragen hat jede zur Wahl zugelassene Partei das Recht, die Gesetzes-Vorhaben, die sie in der kommenden Legislaturperiode behandeln möchte, formal unverbindlich zur Abstimmung zu stellen.
Auch wenn diese Abstimmung formell nicht bindend wäre, so hätte es spätestens in Koalitionsverhandlungen ein sehr massives Gewicht gehabt.

Im Mai 2017 habe ich den Fehler gemacht, obigen Vorschlag nicht bei OpenPetition oder Change.org sondern direkt beim Deutschen Bundestag als öffentliche Petition eingereicht (Pet 1-18-06-1115-042372).

Leider wurde meine Petition gar nicht erst zur Entscheidung angenommen, weil es schon mal eine Petition gab, in der Volksentscheide nach schweizer Vorbild gefordert wurden.

Offenbar bedeutet die Ablehnung einer Petition nicht bloß die Ablehnung eines Lösungsvorschlags, sondern dass man ein Problem gar nicht lösen will!

Sind Sie der Meinung, dass das derzeitige Petitionsrecht den Bürgern ausreichend die Möglichkeit zur politischen Beteiligung bietet?

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Kosel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage bzgl. der Idee, die Dauer der Legislaturperiode des Deutschen Bundestags auf fünf Jahre zu erhöhen.

Bevor ich 2009 in den Deutschen Bundestag gewählt wurde, war ich 14 Jahre als Abgeordneter im Landtag Nordrhein-Westfalens vertreten. Die Wahlperiode dort beträgt schon lange fünf Jahre, Nachteile dieser Regelung sind mir dort nicht aufgefallen. Für eine Verlängerung der Wahlperiode für den Deutschen Bundestag wäre ich dementsprechend durchaus offen, sehe in dem Vorhaben andererseits jedoch auch keine hohe Dringlichkeit.

Der Idee, bis ins Detail gehende Gesetzesvorhaben bereits vor der Wahl vorzustellen, kann ich aus Gründen der inhaltlichen Tiefe nicht viel abgewinnen. Parlamentarische Gesetzgebungsprozesse dauern mehrere Monate samt Anhörungen, Fachgesprächen und inhaltlicher Auseinandersetzung innerhalb der Fraktionen. Diesen Prozess für jedes Vorhaben als eine Art Wahlprogramm vor einer Wahl bereits zu kommunizieren, halte ich kaum für umsetzbar.

Zudem sieht man gerade in den letzten Wochen und Tagen sehr gut, dass Politik immer auch ein Prozess der Verständigung und des Kompromisses ist. Dafür ist das System der repräsentativen Demokratie nach meiner Auffassung das geeignetste.

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Henke MdB