Frage an Rudolf Henke von Kevin P. bezüglich Gesundheit
In Bezug auf Ihre Antwort auf meine Anfrage vom 26.03.2017.
Herr Henke! Es ging überhaupt nicht um Ihre 3 Fragen! Es ging um die Frage ob eine generalpräventive Wirkung des Verbots von Cannabis überhaupt besteht! Wenn nicht erübrigt es sich nämlich Ihre 3 Fragen in Bezug auf eine Legalisierung/ Entkriminalisierung von Konsumenten überhaupt erst zu stellen! Denn wenn ein Verbot nicht zu weniger Konsum führt, kann es auch niemanden vor den Gefahren des Konsums schützen! Und alle groß Angelegten Studien kommen zu dem Ergebnis, dass dies der Fall ist! In Ländern die keine Cannabisprohibition betreiben wird nicht mehr Cannabis konsumiert! Das Interesse an der Verbreitung des Cannabis-Konsums im Fall seiner Legalisierung würde also gerade nicht zunehmen!!!
Sie begründen die generalpräventive Wirkung der Strafverfolgung von Cannabisdelikten mit einer viel weiter verbreiteten Akzeptanz von Nikotin und Alkohol, die der Erlaubnis unterliegen. Dies ist aber kein gültiges Argument, da für die Verbreitung einer Substanz anderes entscheidend ist, als ob diese legal oder illegal ist.
Daher frage ich Sie jetzt nach fundierten Nachweisen für Ihre Annahme einer generalpräventiven Wirkung der Strafverfolgung. Denn auf dieser Annahme basiert Ihre komplette Argumentation gegen eine Legalisierung/Entkriminalisierung von Konsumenten!!! Studien wie die Berichte der Global Commission on Drug Policy und der Europäischen Drogenbeobachtungsstelle kommen zu dem Ergebnis, dass keine generalpräventive Wirkung der Strafverfolgung besteht, weil sie den Konsum nicht verringert.
Worauf beruht also Ihre Annahme einer generalpräventiven Wirkung des Verbots? Haben Sie ähnlich aussagekräftige Studien wie die beiden Berichte, die das Gegenteil zeigen?
Sehr geehrter Herr Pan,
anders als von Ihnen wahrgenommen, beruht meine Argumentation gegen die Legalisierung von Cannabis in erster Linie auf der Tatsache, dass der Konsum zu erheblichen gesundheitlichen Schäden und Abhängigkeiten führen kann. Die Schäden sind oft irreversibel und eine Therapie mühsam und langwierig.
Mit Ihrer Argumentation unterstellen Sie potentiellen Cannabis-Interessenten ja geradezu, dass Ihnen die Frage eines Verbots gleichgültig wäre und keinen Einfluss auf die Zufuhr von Cannabis hätte. Sie tun so, als seien potentielle Cannabis-Interessenten auf wundersame Weise unempfänglich und ignorant gegenüber der Frage, ob und wofür die Substanz zugelassen ist. In meinen Augen ziehen Sie damit ohne irgendeinen ausreichenden Beleg und völlig pauschal die Rechtstreue dieser Personen in Zweifel. Das ist mir zu fragwürdig, um meine gesundheitspolitische Strategie daran auszurichten. Ich kenne jedenfalls viele Jugendliche, denen es sehr wichtig ist, ob sie sich rechtens verhalten oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Henke MdB