Frage an Rudolf Henke von Wolfgang S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Henke,
der Bundestag ist gerade zur Offenlegung der Liste der geheimen Parlamentsausweise verurteilt worden.
In der Berufung lässt sich der Bundestag von einer Großkanzlei vertreten.
Meine Frage: Warum glaubt der Bundestag, eine externe, kostenträchtige Sozietät beauftragen zu müssen, wenn es in der Verwaltung des Bundestags eine Vielzahl sehr kompetenter Juristen. ?
Danke für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Surges
Sehr geehrter Herr Surges,
haben Sie vielen Dank für Ihre Mail vom 21. Juni zu einer Verwaltungsstreitsache.
Ich gehe davon aus, dass im Fall einer Beauftragung von Rechtsanwälten durch die Verwaltung des Deutschen Bundestages zunächst geprüft wird, ob ein solcher Auftrag zweckmäßig, der Personalsituation angemessen und in der Sache geboten ist. Das ist auch in dem von Ihnen angesprochenen Sachverhalt der Fall.
Weitere Auskünfte kann Ihnen die Verwaltung des Deutschen Bundestages erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Henke MdB