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Frage von Andreas E. •

Frage an Rudolf Henke von Andreas E. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Henke,

aus einem Bericht der SZ entnehme ich, dass (Zitat)

"...Das Bundesgesundheitsministerium hat am Mittwoch bestätigt, dass die Unionsfraktion Pharmakonzernen erlauben will, die Preise für neue Medikamente geheim zu halten. Ein Sprecher sagte, die Abgeordneten von CDU und CSU hätten sich mit diesem Vorschlag bereits an das Ministerium gewandt. Derzeit werde geprüft, ob die Geheimhaltung rechtlich möglich sei. Die Arzneimittelhersteller erhoffen sich davon höhere Erlöse.

Die Opposition reagierte empört. SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles sagte, die Union betreibe ´offenen Pharma-Lobbyismus´ gegen die Interessen der Bürger. Gerade in einem öffentlichen Gesundheitssystem müsse die Transparenz von Preisverhandlungen gewährleistet sein. Grünen-Chefin Claudia Roth warf der Union ´dreiste Klientelpolitik´ vor. Sie ´falle bereits beim ersten Lackmustest gegenüber der Pharmabranche´ nach Verabschiedung der Arzneimittel-Reform um. Die Koalition hatte 2010 ein Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes beschlossen. Neue Arzneimittel müssen seitdem auf ihren Zusatznutzen untersucht werden. Anschließend verhandeln Hersteller und Kassen über einen Rabatt auf den ursprünglich vom Hersteller festgelegten Preis, dieser muss dann veröffentlicht werden. Das will die Industrie nun verhindern."

"Johannes Singhammer, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion bekräftigt im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung ein “großer Befürworter der Vertraulichkeit der Preise” zu sein und behauptet, diese als Vertraulichkeit verklärte Intransparenz

“helfe unseren Unternehmen, ohne daß es den deutschen Patienten schadet”."

--Ende Zitate-

Sie sind Mitglied im Gesundheitsausschuss.

Wie ist ihre Meinung dazu? Ich finde die Medikamentenpreise in Deutschland unverschämt – im Vergleich mit Spanien zahlen wir hier das dreifache.

Bitte um Stellungnahme inwieweit diese Änderung für den Bürgen von Vorteil sein soll.

Gruß

Andreas Ebner

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ebner,

die Novellierung des Arzneimittelgesetzes dient im Wesentlichen der Umsetzung Europäischer Richtlinien im Arzneimittelbereich, es wurden darin aber auch eine Reihe weiterer Neuregelungen aufgenommen, wie eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, um die Versorgung ambulanter Palliativpatienten zu verbessern. Zukünftig sollen auch Arzneimittel, die besonders fälschungsgefährdet sind, mit einer Sicherheitskennzeichnung auf der Packung versehen werden.

Die wie im Fall der Rabattverträge in Betracht gezogene Überlegung, auf eine Publikation der zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Pharmaunternehmen ausgehandelten Erstattungspreise für neue Medikamente zu verzichten, ist nicht in das Gesetz aufgenommen worden.

Mit großem Interesse habe ich die von Ihnen zitierte Forderung der SPD-Generalsekretärin zur Kenntnis genommen, in einem öffentlichen Gesundheitssystem müsse die Transparenz von Preisverhandlungen gewährleistet sein. Bei der Einführung der inzwischen weit verbreiteten Rabattverträge von Krankenkassen mit Arzneimittelherstellern hat die SPD darauf nicht den geringsten Wert gelegt. Manches spricht nämlich dafür, dass ein Hersteller der Kasse tatsächlich weiter entgegenkommen kann, wenn das Ergebnis der Verhandlungen anschließend nicht veröffentlicht wird. Aus diesem Gedanken heraus war auch die von Ihnen zitierte Überlegung in der CDU/CSU-Fraktion entstanden. In der Zwischenzeit ist das 16. Gesetz zur Novellierung des Arzneimittelgesetzes verabschiedet.

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Henke