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Rudolf Henke
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Frage von Andreas B. •

Frage an Rudolf Henke von Andreas B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Henke,

die Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre ist bereits im Jahr 2009 beschlossen worden. Nun zeigt sich der große Fehler der Reform, denn sie kann nicht abgekoppelt von der arbeitsmarktpolitischen Lage gesehen werde.

Statt älteren Menschen eine Beschäftigung zu ermöglichen, handelt es sich um eine schlichte Rentenkürzung.

Unterstützen Sie Ihren Parteikollegen Horst Seehofer in seiner Kritik an der Reform?

Mit freundlichen Grüssen

Andreas Burstedt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Burstedt,

herzlichen Dank für Ihre Fragen vom 7. Januar zur Rente mit 67.

Bundestag und Bundesrat haben im Jahr 2007 beschlossen, die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung vom Jahr 2012 an stufenweise von heute 65 auf 67 Jahre im Jahr 2029 anzuheben.

Die Entscheidung von damals bleibt nach meiner Überzeugung auch heute richtig. Der demografische Wandel – dem Bürger wie Politik sich stellen müssen – verändert den Altersaufbau der Bevölkerung in unserem Land tiefgreifend:
• Die Anzahl der 20- bis 64-Jährigen wird bis zum Jahr 2030 absehbar um mehr als sechs Millionen zurückgehen.
• Gleichzeitig wächst die Altersgruppe der über 64-Jährigen absehbar um 5,5 Millionen Personen an.

Die deutsche Bevölkerung altert, zugleich bleibt die Geburtenrate niedrig. Die Folge dieses Trends: Immer weniger Arbeitnehmer finanzieren die Renten. Vor dieser Entwicklung dürfen wir nicht die Augen verschließen. Sonst richten wir zusätzlichen Schaden an, und die Korrektur wird immer schwieriger. Hätten wir unter diesen Umständen die Rentenversicherung nicht reformiert, wäre ein Zusammenbruch des Systems riskiert worden.
Bei der Anhebung der Altersgrenzen handelt es sich aber entgegen Ihrer geäußerten Annahme aus zwei Gründen nicht um eine Rentenkürzung:

Zum Einen bringen zwei Jahre mehr Arbeit zu durchschnittlichen Konditionen ein Plus bei der Rente in Höhe von rund 55 € monatlich. D. h. wer länger arbeitet hat auch mehr Rente. Zum anderen ist die Rentenbezugsdauer mit der Lebenserwartung gestiegen und diese Entwicklung setzt sich auch in Zukunft weiter fort. Während die Rentenbezugsdauer 1960 bei unter 10 Jahren lag, liegt sie heute bei fast 20 Jahren und hat sich damit fast verdoppelt. Bis die Rente mit 67 im Jahre 2029 ihre volle Wirkung entfaltet, wird die Lebenserwartung bei Fortsetzung der bisherigen Entwicklung um mindestens zwei weitere Jahre gestiegen sein, so dass auch deshalb der Begriff der Kürzung in die Irre führt.

Zutreffenderweise muss jemand, der die Altersrente vorzeitig z. B. mit 63 Jahren eine Altersrente in Anspruch nimmt, erhebliche Abschläge in Kauf nehmen. Bisher zeichnet sich eine Entwicklung des Arbeitsmarktes ab, dass es sich in den meisten Fällen nicht um eine arbeitsmarktbedingte, sondern eine freiwillige Entscheidung handelt.

Ich möchte auch Ihrer Befürchtung entgegentreten, dass die Arbeitsmarktlage Älterer so katastrophal sei, dass die Rente mit 67 unverantwortlich wäre. Nicht der Arbeitsmarkt heute ist entscheidend, sondern die Zukunft bis zum Jahr 2029. Zunächst ist es nicht nachhaltig, ausgehend vom heutigen Arbeitsmarkt bei nachweisbar und stetig steigenden Beschäftigungsquoten älterer Menschen aus der aktuellen Situation heraus zu behaupten, es gäbe nicht genügend Arbeitsplätze für Ältere, um jetzt den behutsamen und schrittweisen Einstieg in eine Reform zu verhindern, die erst 2029 ihre volle Wirkung entfaltet. Denn schon heute arbeiten immer mehr Ältere, so beteiligt sich nach Angaben des Statistischen Bundesamtes aktuell mit 64 Jahren noch knapp jeder Vierte (23,7%) am Erwerbsleben. Von den 65-Jährigen ist es immerhin noch jeder Neunte (11,6%).
Auch ansonsten gibt der Arbeitsmarkt Älteren Hoffnung: 2009 waren 38,7 % der Personen zwischen 60 und 64 Jahren erwerbstätig und damit fast doppelt so viele wie zehn Jahre zuvor. Die Tendenz ist eindeutig, d. h. gerade in den letzten Monaten steil ansteigend.

Vor diesem Hintergrund halte ich eine Beibehaltung der derzeitigen Regelungen für sozialpolitisch vertretbar, unter Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit und der Generationengerechtigkeit sogar geboten und hoffe, Ihnen diesen Standpunkt verständlicher als bisher dargelegt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Henke