Frage an Rudolf Henke von Joachim S. bezüglich Soziale Sicherung
Altersbezüge
Die Abgeordneten erhalten auch eine Altersentschädigung: Sie wird erst nach der Ableistung von zwei vollen Legislaturperioden (derzeit 2 × 4 Jahre) vom Bundestag bezahlt. Anderenfalls werden die Abgeordneten in der Rentenversicherung nachversichert oder erhalten einen gleichwertigen Betrag unter Verzicht auf Rentenleistungen für die Zeit ihres Mandats in einer Summe.
Derzeit beträgt die monatliche Mindestpension 1.682 Euro; der Betrag steigt mit längerer Zugehörigkeit und erreicht nach 23 Jahren Bundestagszugehörigkeit ihren Höchstanspruch: 4.836 Euro. Nach dem 18. Mandatsjahr sinkt das Pensionseintrittsalter auf 55 Jahre. Die Altersentschädigung ist voll zu versteuern. Nach zwölf Jahren im Bundestag erhält ein ehemaliger Abgeordneter heute 36 Prozent der Abgeordnetenentschädigung.
Erhalten Politiker aus mehreren Quellen Zahlungen, so werden diese in der Regel nach einem bestimmten Schlüssel aufeinander angerechnet.
Ab dem 1. Januar 2008 treten Neuregelungen in Kraft. Während bisher die Altersentschädigung je Jahr der Mitgliedschaft um drei Prozent der Diäten stieg, so steigt er künftig nur um 2,5 Prozent. Der Höchstsatz der Altersentschädigung wird dann erst nach 27 Jahren und nicht wie bisher bereits nach 23 Mandatsjahren erreicht. Allerdings soll „nach dem Konzept der lückenfüllenden Teilversorgung” ein Versorgungsanspruch bereits nach dem ersten Jahr der Bundestagsmitgliedschaft entstehen.[10]
Wenn ein normaler Arbeitnehmer diese Zeilen liest ist es doch verständlich das ein gewisses maß an Unverständniss entsteht.
Sicherlich ist Ihnen auch bekannt das "normale Arbeitnehmer ein Anwartschaft Zeit von 45 Jahren erarbeiten muß um eine adquate Rente zu erhalten die ja in keinem Verhältniss zu den Bezügen der Abgeordneten steht. Wie ist ihre Ansicht darüber und welche Veränderungen könnten erreicht werden um dieses Ungleich Gewicht Sozialverträglicher darzustellen.
Für Ihre Antwort und Mühe möchte ich mich bedanken und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Joachim Schnitzler
Sehr geehrter Herr Schnitzler,
vielen Dank für Ihre Frage vom 05.01.2012. Sie werfen darin die Frage auf, inwieweit die Altersentschädigung von Abgeordneten mit den Regelungen der gesetzlichen Rentenkasse für deren Versicherten zu vergleichen sei.
Meines Erachtens sind die beiden Bereiche überhaupt nicht miteinander vergleichbar, und der Versuch, eine solche Vergleichbarkeit zu erreichen, ist von vornherein zum Scheitern verurteilt. Aus diesem Grund würde ich auf ein solches Ziel auch keine wesentliche Mühe verwenden.
Ich war persönlich während meiner Zeit im Landtag von Nordrhein-Westfalen an der dort erarbeiteten Reform der Altersbezüge beteiligt, meine Hoffnung, dass es dadurch zu einer gerechteren Beurteilung der Abgeordnetenbezüge in der Bevölkerung käme, hat sich leider nicht bewahrheitet.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Henke MdB