Frage an Rudolf Henke von Karl-Hermann K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Henke!
Wollen Sie NRW hausarztfrei? Wie sollen wir Hausärzte bei einem auf 11 Euro/Monat und Patient staatlich gedrückten Honorar unsere Praxen noch weiterführen, bei auf Regelleistungsvolumen reduziertem Honorar auch in der hausarztzentrierten Versorgung?
Mit Bitte um Info
Killmer, Hausarzt in Ostwestfalen
Sehr geehrter Herr Killmer,
vielen Dank für Ihre Frage zur hausärztlichen Versorgung. Gerne möchte ich Ihnen meine Haltung genauer darlegen.
Der Erhalt einer qualitativ hochwertigen, wohnortnahen medizinischen Versorgung sowohl in ganz Deutschland wie in unserer gemeinsamen Heimat NRW hat hohes Gewicht. Die hausarztzentrierte Versorgung sehe ich als ein wichtiges Element in unserem Gesundheitssystem. Das gilt unabhängig von der vom Hausärzteverband vertretenen Position, in gesetzlichen Vorschriften eine obligatorische hausarztzentrierte Versorgung mit Hilfe von gesetzlich vorgeschriebenem Vertragsabschluss zwischen Krankenkassen und Vertragsgemeinschaften des Hausärzteverbandes zu erzwingen. Ich selbst und mit mir auch eine große Mehrheit des Deutschen Ärztetages wie auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung halten mehr von additiven hausarztzentrierten Verträgen, die die kassenärztliche kollektive Pflichtversorgung ergänzen können aber nicht ersetzen müssen. Darüber kann man natürlich streiten, aber deshalb bleibt es ja auch für mindestens drei Jahre bei der nun einmal zu Zeiten der Vorgängerregierung beschlossenen obligaten hausarztzentrierten Pflichtvertragssystematik. Die Frage ist nur, ob es hinzunehmen ist, dass alle anderen Arztgruppen in der Vergütungsentwicklung schlechter behandelt werden sollen als die Ärzte, die sich dem Druck erzwungener hausarztzentrierter Sonderverträge beugen. Das sehe ich anders und darin besteht die einzige Differenz, die derzeit in diesem Punkt ausgetragen wird.
Die Regelung, die Mehrkosten der Vergütung ärztlicher Leistungen in der hausarztzentrierten Versorgung und die in der hausärztlichen Vergütung in der kollektivvertraglichen Regelversorgung ähnlich zu behandeln, ist daher eine Entscheidung, die ich vor dem Hintergrund des prognostizierten Defizits der gesetzlichen Krankenversicherung von vorhergesagt 11 Mrd. Euro im Jahr 2011 für vertretbar halte.
Ich bitte aber auch um Anerkennung dafür, dass die christlich-liberale Koalition entscheidende Weichenstellungen getroffen hat, um eine auskömmlichere Honorierung der niedergelassenen Ärzte insgesamt sicherzustellen. So wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung trotz massiver Widerstände zum 1. Januar 2011 von 14,9 auf 15,5 Prozent erhöht, was zusätzliche 6,3 Mrd. Euro an Beitragsmitteln in das System bringt. Darüber hinaus wird es einen einmaligen Steuerzuschuss von 2 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds geben, um das Leistungsgeschehen abzusichern. Nur diese Entscheidungen ermöglichen einen erneuten Honorarzuwachs für die niedergelassenen Haus- wie Fachärzte.
So können die Ärzte in Nordrhein-Westfalen für 2011 mit einem überdurchschnittlichen Honorarzuwachs rechnen. Dazu haben sich die Mitglieder des Erweiterten Bewertungsausschusses am 5. Oktober auf einen Honorarzuwachs von 4,21 Prozent für das Jahr 2011 verständigt. Dies ist deutlich mehr als etwa die Ärzte in Bayern, Baden-Württemberg oder Niedersachsen erhalten. Grundlage ist ein von der Regierung eingebrachter Gesetzentwurf, der die bisher benachteiligten Bundesländer besserstellt.
Nimmt man die kritischen Äußerungen der Opposition zur Erhöhung der Ärztehonorare zum Maßstab, ist im übrigen festzustellen, dass die Sicherheit der ärztlichen Patientenversorgung mit dieser Entschlossenheit in keiner anderen Regierungskoalition abgesichert worden wäre.
Ich bin überzeugt, dass wir auf diese Weise ganz besonders den Erfordernissen der Patienten gerecht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Henke