Frage an Rudolf Henke von Fabian K. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Henke,
Zunächst einmal möchte ich Ihnen danken, auf die Anfragen über Abgeordnetenwatch so gewissenhaft zu reagieren. Durch diese Form der Interaktion und auch Transparenz gewinnen Sie sicher einiges an Vertrauen und leisten Ihren Beitrag gegen die sog. "Politikverdrossenheit".
Zu meiner Frage:
Mit Verwunderung habe ich die Entscheidung der CDU/CSU und FDP Fraktionen zur Kenntnis genommen, dass sie dem Antrag der Grünen, die Warteschleifen bei Hotlines kostenlos vorzuschreiben, nicht zugestimmt haben. Stattdessen möchten Sie die Warteschleifen lediglich billiger machen.
Im Interesse der Kunden wäre es gewesen, den Zeitraum in der Wartschleife - in dem keine Leistung erbracht wird - kostenfrei zu halten und die Gesprächsminute im Anschluss kostenmäßig zu deckeln. Vor allem einer bislang möglichen Abzockerei durch zwielichtige Anbieter wäre so ein Riegel vorgeschoben worden.
Diesen Weg ist Ihre Partei leider nicht gegangen. Warum nicht?
Auf unverhältnismäßige Zuschläge bei Nutzung von Sonderrufnummern über Mobilfunkanbieter könnte in diesem Zusammenhang vielleicht auch nachgedacht werden.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Fabian Kohler, Aachen
Sehr geehrter Herr Kohler,
ich stimme Ihnen voll und ganz zu: Endlose und überteuerte Anrufe mit kostenpflichtigen Rufnummern, bei denen man schon vor dem eigentlichen Kontakt mit einem Mitarbeiter für Musik oder Bandansagen bezahlt, sind für den Verbraucher ärgerlich und teuer zugleich. Natürlich muss man bei Anrufen auch mit Wartezeiten rechnen, weil nicht immer genügend Mitarbeiter für die Kunden jederzeit da sein können. Aber dass der Verbraucher hierfür noch zahlen soll, das darf nicht so bleiben. Servicenummern dürfen etwas kosten, aber erst dann, wenn dem Kunden auch wirklich geholfen wird.
Gründlichkeit geht bei uns vor Schnelligkeit. Im Rahmen der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes wollen wir eine gesetzliche Regelung festsetzen, die auch die Warteschleifen-Problematik umfasst. Unser Ziel ist dabei klar: Der Kunde sollte erst von dem Moment zahlen, in dem er tatsächlich eine Gegenleistung erhält. Darüber hinaus wollen wir aber noch weitere Verbesserungen für den Kunden im Telekommunikationssektor erreichen: Die Preisansagepflicht bei call by call Anrufen und die Erweiterung des Widerrufsrechtes bei Mobilfunkverträgen gehören zu einem Maßnahmenbündel, welches wir im Telekommunikationsgesetz verankern wollen. So können wir den Verbraucher besser vor Internetkostenfallen bei der Abrechnung über die Handyrechnung schützen.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Henke, MdB