Frage an Rudolf Haller von Martin S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Nach § 33a EstG können Pflegekosten für Verwandte im Ausland jährlich in einer Höhe von bis zu 3.594 Euro steuerlich geltend gemacht werden.
Werden Sie diese Regelung abschaffen?
Wenn nein, warum nicht?
Sehr geehrter Herr Seelert,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie hat mich sehr betroffen gemacht. Ich bitte Sie, mir nachzusehehn, dass ich im Steuerrecht der einzelnen Paragraphen nicht so bewandert bin, auch wenn ich meine Steuererklärung noch selbst erstelle. Selbst der Leiter des hiesigen Finanzamt hat mir versichert, dass er alle Fasetten Einzelbereiche des Steuerrechtes nicht mehr beherrscht.
Aber ich war der Meinung, dass wir nach "Florida - Rolf" solche Regelungen nicht mehr haben. Ich werde dies gerne aufnehmen und dort nachhacken.
In unserem Programm, dass Sie auf der Homepage der CDU - in Kürze auch auf meiner Homepage - nachlesen können, werden Sie erkennen, dass wir uns vorgenommen haben, das Steuerrecht komplett zu ändern und auf alle Fälle zu vereinfachen. Mit unserem Steuerkonzept soll jeder am Anfang des Jahres wissen, was er zu bezahlen hat. Mit einem Freibetrag von 8.000.- EUR pro FAMILENANGHÖRIGEN wollen wir die mit weniger Verdienst fördern und entlasten. Sonderfälle wollen wir komplett abschaffen.
Dazu würde somit auch dieser Paragraph darunter fallen, der aus meiner persönlichen Sicht sowieso abgschafft werden müsste.
Ich würde mich freuen, von Ihnen zu erfahren, wo Sie leben (Stadt), ob und wann meine Antwort bei Ihnen angekommen ist und ob ich sie aus Ihrer Sicht ausrichend beantwortet habe.
Mit freundlichem Gruß
Rudolf Haller
Bundestagskandidat WK 126
Bottrop / Dorsten / Gladbec