Frage an Rudi Steiner von Sabine G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Steiner,
als Beamtin beim Amtsgericht München und ver.di-Mitglied interessiert mich Ihre Position zu folgenden Fragen:
1. Die Beamten des Freistaats Bayern müssen seit dem 1.9.2004 pro Woche 42 Stunden arbeiten, ohne dafür einen finanziellen Ausgleich erhalten zu haben. Was tun Sie, um die Arbeitszeit der Beamten wieder an den Tarifbereich (40,1 Stunden) anzupassen?
2. Als Ausgleich für die hohen Lebenshaltungskosten im Ballungsraum München dient die „Ergänzende Fürsorgeleistung“, landläufig „München-Zulage“ oder Ballungsraumzulage genannt. Diese beträgt für die Beschäftigten und Beamten des Freistaats Bayern seit ihrer Einführung unverändert 75,-- €. Wie stehen Sie dazu, die Ballungsraumzulage an die allgemeine Einkommensentwicklung anzupassen, so wie dies bei den städtischen Beschäftigten der Fall ist?
3. Wie stehen Sie dazu, dass auch im klassischen hoheitlichen Bereich der Justiz vermehrt Privatisierungstendenzen zu beobachten sind (Aufgaben des Gerichtsvollziehers sollen von sog. „beliehenen“ Unternehmern wahrgenommen werden; Betrieb von Justizvollzugsanstalten; Übertragung von Aufgaben des Nachlassgerichts auf die Notare)?
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Gruber
Sehr geehrte Frau Gruber,
zunächst vielen Dank für Ihr Interesse. Ich und meine Partei lehnen die Einschnitte, die im öffentlichen Dienst in Bayern und insbesondere bei den dortigen Beschäftigten vorgenommen wurden, entschieden ab. Die verordnete Mehrarbeit führt zu Arbeitsplatzabbau, anstatt neue Beschäftigung zu schaffen. Außerdem steigt die Arbeitsbelastung und die Beschäftigten können ihre Aufgaben, die für unser Gemeinwesen unverzichtbar sind (egal ob in der Justiz, Feuerwehr , Bildungsbereich usw.) immer schwerer so erledigen, wie es sein müsste.
DIE LINKE hält einen starken öffentlichen Dienst für unverzichtbar, das bedeutet auch das die Menschen, die dort arbeiten, vernünftig bezaht werden müssen. Wir unterstützen die Kampagne der Gewerkschaften zur Verteidigung und zum Ausbau des öffentlichen Dienstes. Unbezahlte Mehrarbeit darf es nicht geben. Dort wo Zulagen eingeführt wurden, etwa in Ballungsräumen, diente dies dazu, die besonderen Ausgaben, die Beschäftigte dort haben, auszugleichen. Wenn diese Zulagen sich nicht an den dort tatsächlich anfallenden Mehrausgaben orientieren, ist das ein Widerspruch in sich und muss meiner Meinung nach geändert werden.
Die Privatisierung hoheitlicher Aufgaben lehnen wir ab. Die Erfahrung zeigt, dass so keine Kosten gespart werden, sondern vor allem die Qualität wichtiger Leistungen abnimmt. Ein Beispiel aus dem Bereich der Justiz ist die gerichtliche Zustellung, die oft privaten Zustellern übertragen wird. Diese führen sie mangelhaft aus, dadurch platzen Prozesse, alles dauert immer länger – die Justiz wird gelähmt. Wenn öffentliche Dienstleistungen dem freien Spiel der Marktkräfte überlassen werden, bleiben die Interessen der Bürger auf der Strecke, gehen demokratische Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten verloren. Dies gilt um so mehr für hoheitliche Kernaufgaben des Staates, wie den Strafvollzug, die schon aus verfassungsrechtlichen Gründen niemals privatisiert werden dürfen.
Mit den besten Grüßen
Rudi Steiner