Frage an Rose-Felicitas Pauly von Joachim P. bezüglich Recht
Der BGH hat die Assekuranzen in Deutschland nach jüngst ergangenem rechtskräftigen Urteil zur Transparenz in ihrem Finanzgebaren gegenüber dem Verbraucher und dem Staat verpflichtet.
Frage:
Sollte der Banken-und Sparkassensektor in Deutschland in gleicherweise
zur Transparenz in seinem Finanzgebaren insbesondere bei der Gestaltung seiner Zinsstruktur für Dispostionskredite (s.a. Hamburger Abendblatt Kommentar letzte Woche ) gesetzlich verplichtet werden? Sollte Alg-Empfängern das Recht eingeräumt werden, hochverzinsliche Dispostionskredite in niegrigverzinslichte Ratenkredite umzuschulden, bisher
wird dieser Zielgruppe dieses Recht sogar von öffentlich-rechtlichen Sparkassen vorenthalten!
Sollte der gesetzlich festgelegte Unterhaltssatz von Euro 345.-/332.- Alg II von Zinszahlungen freigestellt werden, um weitere Verelendung zu verhindern? Sollten diese Zinszahlungen vom Staat übernommen werden? oder sollte das Insolvenzrecht entsprechend zu Lasten der Gläubiger geändert werden?
Halten Sie die Frage" Können wir uns den Sozialstaat überhaupt noch leisten" für ebenso absurd wie die unmögliche Frage von Tschechen an die realen Hamburger " Können wir es uns überhaupt noch leisten, das Wasser der Elbe einfach über Dresden nach Hamburg rauschen zu lassen, wo doch die Hamburger das Wasser der Elbe einfach ungestaut und unkommentiert in die Nordsee stromern lassen?
Danke! für die Antwort!
Sehr geehrter Herr Petrick,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich denke Sie beziehen sich auf das Urteil zu den Kapitallebensversicherungen. Insbesondere zur Altersvorsorge spielen diese schon heute eine wichtige Rolle, weshalb der Gesetzgeber sie zu Recht fördert.
Nun jedoch zu Ihrer Frage: In Deutschland gibt es eine vielfältige Bankenlandschaft mit einem Übergewicht öffentlicher Sparkassen. Dieses Übergewicht der öffentlichen Kreditinstitute wollen wir abbauen, da wir der Meinung sind, das der Markt so etwas besser regulieren kann. In der Vergangenheit wurde auch mit günstigen Dispo-Krediten vielfach Werbung gemacht. Es scheint also auch ein Verkaufsargument für Banken zu sein. Darüber hinaus gibt es meines Wissens ein Abkommen zwischen allen Kreditinstituten jedem Bürger ein Konto (Jedermann-Konto) zu eröffnen. Hier ist jedoch i.d.R. ein Dispositionskredit ausgeschlossen. Die Zinsen der Dispo-Kredite sind – im Gegensatz zu den Gewinnen der Versicherungen – für jeden einsehbar. Sie entscheiden also selbst, zu welcher Bank Sie gehen. Geraten Sie in eine finanzielle Notlage, müsste eigentlich jeder Bank daran gelegen sein, das gemeinsam mit Ihnen in den Griff zu bekommen. Andernfalls haben Sie die Möglichkeit der Privatinsolvenz. So können sich seit einigen Jahren auch Privatpersonen – ähnlich wie Firmen – entschulden. Dies geht maßgeblich auf die Arbeit des Hamburger FDP-Bundestagsabgeordneten Rainer Funke zurück. Leider sind die Kapazitäten der Schuldnerberatungen auch in Hamburg begrenzt.
Ich werde mich jedoch in Berlin dafür einsetzen, dass die Kapazitäten ausgebaut werden. Denn was nützt ein sinnvolles Gesetz, wenn es aufgrund der Finanzausstattung nur unzureichend zum Einsatz kommt.
Zur Frage des ALG II: Wir halten die Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe für einen Schritt in die richtige Richtung. Bereits vor einigen Jahren haben wir jedoch unsere Idee des Bürgergeldes präsentiert. Schauen Sie einfach einmal in unser Wahlprogramm und das Wechsellexikon. Beides finden Sie auf meiner Homepage www.rose-pauly.net. Fakt ist doch – und damit komme ich zu Ihrer letzten Frage -, dass wir uns unseren Sozialstaat eben nicht mehr leisten können. Unzählige Sozialleistungen von unzähligen Ämtern vergeben, machen es für wirklich Bedürftige schwer, das zu bekommen, was Ihnen zusteht. Stattdessen geht bereits heute ein großer Teil des Geldes für eventuell Bedürftige in die Verwaltung der Sozialleistungen. Damit muss Schluss sein.
Viele Grüße
Rose Pauly