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Rose-Felicitas Pauly
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Frage von Simone G. •

Frage an Rose-Felicitas Pauly von Simone G. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Pauly,
warum wird den Erstfrauen nicht zugemutet auch mit Kleinkind arbeiten zu gehen, wie jede Zweitfrau es auch muss? Selbst in der Grundschule wird die Erstfrau noch v. Staat und ehemaligem Ehepartner finanziell unterstützt.

Es geht hier nicht um d. Kindesunterhalt, sondern um den Trennungs- bzw. nachehel. Unterhalt.

Sicher gibt es den Selbstbehalt, der aber in der Realität auf die wenigsten Unterhaltspflichtigen zutrifft. Meist wird dieser noch weit unterschritten.

Im Referenzentwurf zum neuen Unterhaltsrecht wird vorgeschlagen, dass eine Mangelfallberechnung eines Unterhaltspflichtigen korrekturbedürftig ist, wenn nach dem Gesamtergebnis die Erstfamilie (zusätzlich) auf Sozialleistungen angewiesen ist, während die nach der Scheidung gegründete Zweitfamilie auch unter Berücksichtigung des Selbsterhalts des Unterhaltspflichtigen im konkreten Vergleich ein gutes Auskommen hat.

Eine Zweitfamilie hat kein gutes Einkommen und ist auch sozial schlechter gestellt! Eine völlig unbeteiligte Person (meist die Zweitfrau) wird somit für die Unterhaltszahlungen herangezogen, da ihr Einkommen mit einberechnet wird (der warme Sofaplatz der Erstfrau ist gesichert). Eine Zweitfrau muss auch mit Kind arbeiten gehen, da sonst die Zweitfamilie nicht zu finanzieren ist.

Das Vorhaben, den Trennungs- bzw. nachehelichen Unterhalt auf den Kindesunterhalt zu verteilen mag auf den ersten Blick für einige sinnvoll sein. Es ist aber letztendlich so, dass der Trennungsunterhalt von den Steuern abgesetzt werden kann, der Kindesunterhalt nicht. Somit fließen dem Staat immense Summen in die Kassen. Für den Unterhaltspflichtigen ändert sich nichts, bis auf den Nachteil, dass er dann nichts mehr vom Unterhalt im Zuge seiner Einkommensteuererklärung geltend machen kann.

Ich bin eine Frau, Zweitfrau mit 2 Kindern, davon ein 4monatiger Säugling und berufstätig. Und ich hoffe, dieses stimmt Sie zumindest nachdenklich. Es muss etwas passieren! MfG S.Geercken

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Geercken,

leider bin ich weder Juristin noch Spezialistin für scheidungsrechtliche Fragen. Ich bitte Sie daher, Ihre Frage an unsere Direktkandidatin im Bezirk Nord, Stephanie Iraschko-Luscher zu richten.

Mit freundlichen Grüßen
Rose Pauly