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CDU
• 20.12.2022

Wenn Sie seit Juli 2022 ALG1 Empfängerin sind, haben Sie die Monate zuvor Lohnsteuer bezahlt. Auch als ALG 1- Empfängerin sind können Sie über den Steuerausgleich abrechnen, zumal Sie auch als ALG 1 zu dieser verpflichtet sind. ALG 1 gehört zu den sog. Lohnersatzleistungen. Diese sind steuerfrei, doch kenne ich ihre weiteren Einnahmen nicht, z.B: Kurzarbeitergeld o. ä.

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CDU
• 04.11.2022

Die Energie-, Strom- und Umsatzsteuer insbesondere auf Heiz- und Kraftstoffe müssen bis mindestens Ende 2023 runter. Es sollte etwa die Mehrwertsteuer auf bestimmte Lebensmittel abgesenkt werden und es braucht schnellstmöglich eine Deckelung des Gaspreises. So eine Entlastung muss unkompliziert dort ankommen, wo sie hin muss – bei jenen, die Inflation und stark steigende Energiekosten besonders treffen.

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