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Ronja Kemmer
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Frage von Kathrin W. •

Wie verhält es sich bezüglich der Energiepauschale wenn man Krankengeld bezieht, jedoch keinen AG mehr hat. In meinem Fall krankheitsbedingt gekündigt in der Probezeit. Nun ausschließlich KG.

Sehr geehrte Frau Kemmer,
Wie verhält es sich bezüglich der Energiepauschale wenn man Krankengeld bezieht, jedoch keinen AG mehr hat. In meinem Fall krankheitsbedingt gekündigt in der Probezeit. Nun ausschließlich KG.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich aufgrund der sehr knappen Darstellung nicht abschließend beantworten kann.

Personen, die zum 1. September 2022 nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, weil sie beispielsweise durch einen Arbeitgeberwechsel vorher ausgeschieden sind und eine neue Tätigkeit erst danach aufnehmen, können die Pauschale über die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 beantragen. Dies gilt ebenfalls für Arbeitnehmer, die im gesamten Jahr 2022 Krankengeld beziehen, das aus einem aktiven Dienstverhältnis heraus entsteht.

Auf dieser Seite können Sie nachlesen.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-06-17-Energiepreispauschale.html

Ich möchte Sie ebenfalls bitten,  Ihre Frage auch und besonders an die entsprechenden Vertreter der Ampel-Fraktionen zu richten.

Viele Grüße

Ronja Kemmer

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