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Ronja Kemmer
CDU
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Frage von Klaus L. •

Sehr geehrte Frau Kemmer, warum wird der Abschluss Verwaltungsfachwirt zur beruflichen Bildung und nicht zum akademischen Abschluss zugeordnet. Vom BMI bekommt man leider keine beweiskräftige Antwort.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich kann Ihnen keine abschließende Antwort geben, denn ich kenne Ihre Bildungs- und Berufsbiografie nicht. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, sich zum Verwaltungsfachwirt fortzubilden. Die Zuordnung zu beruflicher Bildung oder akademischem Abschluss hängt von den spezifischen Merkmalen und Zielen der jeweiligen Ausbildung ab.

Die Unterscheidung zwischen beruflicher Bildung und akademischen Abschluss basiert oft auf den jeweiligen Ausbildungs- und Studienwegen sowie den damit verbundenen Qualifikationsniveaus. Der Abschluss als Verwaltungsfachwirt wird in der Regel der beruflichen Bildung zugeordnet.

Die Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt ist in erster Linie praxisorientiert und bereitet auf spezifische berufliche Anforderungen vor. Die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sind direkt auf die berufliche Tätigkeit im Verwaltungsbereich zugeschnitten. Viele Verwaltungsfachwirte absolvieren ihre Ausbildung berufsbegleitend. Oftmals setzen diese beruflichen Qualifikationen eine Berufspraxis voraus.

Im Gegensatz dazu sind akademische Abschlüsse oft breiter angelegt, forschungsorientiert und sollen eine theoretische Basis für verschiedene berufliche Möglichkeiten schaffen. Akademische Abschlüsse erfordern in der Regel eine längere Studiendauer und bieten eine tiefgehende theoretische Auseinandersetzung mit einem Fachgebiet.

Auf den Seiten des BMBF finden Sie den deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen https://www.dqr.de/dqr/de/home/home_node.html. Bzgl. Zulassung zu Laufbahnen werden Sie bei § 17 BBG fündig.

Viele Grüße

Ronja Kemmer

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