Sehr geehrte Frau Kemmer, ich bin seit dem 01.09. arbeitslos, werde aber über einen Minijob die 300,- € Energiepauschale erhalten. Ich fürchte nun leer auszugehen, weil diese vom ALG I abgezogen wird
Ich bekomme nur 761,- € Arbeitslosengeld und habe meine Versicherungen nicht gekündigt, da ich voraussichtlich zum 01.11. wieder erwerbstätig sein werde. Wir wurden von heute auf morgen entlassen, weil unser Standort geschlossen wurde, sonst hätte ich mich vorher nach einer neuen Stelle umgesehen. Nun werde ich dafür bestraft, unverschuldet arbeitslos geworden zu sein? Ich fürchte mich wirklich vor der nächsten Nebenkostenabrechnung meines Vermieters!
Sehr geehrt Frau R.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die derzeit hohen Energie und Verbraucherpreise belasten die Bürger tagtäglich, egal ob beim Einkaufen, an der Tankstelle oder mit Blick auf die Heizölrechnung. Besonders für Menschen mit geringerem Einkommen sind die gestiegenen Preise ein großes Problem. Diesen Menschen muss deshalb gezielt geholfen werden.
Ihren Unmut und Ihre Verunsicherung über die Energiepreispauschale kann ich gut nachvollziehen. Zu betonen ist, dass CDU/CSU als Oppositionsparteien an der Ausgestaltung nicht beteiligt waren.
Für eine verbindliche Klärung in Ihrem Fall und der Auszahlungsmodalität empfiehlt sich die Nachfrage bei Ihrer Agentur für Arbeit und/oder Krankenkasse.
Für uns steht fest, dass die Sofortzuschläge und Einmalzahlungen ein erster Schritt zur Verbesserung der Situation von Hilfebedürftigen sind. Diese Leistungen reichen aber bei weitem nicht aus. Denn sie werden durch die hohe Inflation schnell aufgezehrt.
Die Energie-, Strom- und Umsatzsteuer insbesondere auf Heiz- und Kraftstoffe müssen bis mindestens Ende 2023 runter. Auch die Mehrwertsteuer auf bestimmte Lebensmittel sollte abgesenkt werden. So ein Entlastungspaket muss unkompliziert dort ankommen, wo es hin muss – bei jenen, die Inflation und stark steigende Energiekosten besonders treffen.
Viele Grüße
Ronja Kemmer