Man ließt die Rente sei nicht mehr finanzierbar ? Tatsächlich sind die Beamtenpensionen nicht mehr finanzierbar ! Wieso geht die CDU dieses Thema nicht an ?
Stimmen Sie der Aussage zu, dass die Beamtenpensionen nicht mehr finanzierbar sind. Sie machen in Baden Württemberg bereits einen erheblichen Teil des Landeshaushalts aus. Damit fehlen Mittel um dringende Maßnahmen für die Zukunft anzugehen. Wollen wir uns nur verwalten oder die Gelder innovativ für Zukunftsthemen einsetzen ? Finden Sie nicht, dass hier die Politik dringend Handlungsbedarf hat ? Die Heraufsetzung der Rente auf 69 oder 70 wäre daher ein Schlag ins Gesicht für die Bürger dieses Landes. Hinzu kommt, dass wir ca. 300 Mill. Subventionen haben, die vom Steuerzahler finanziert sind und der Industrie zugute kommt, die selber kaum Steuern bezahlt.
Möchte die CDU hier nicht einmal für Rentengerechtigkeit sorgen ?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ein Grundprinzip unseres Sozialstaats ist das gemeinsame Verständnis, dass die Leistungsfähigen mit Beiträgen die Nichtleistungsfähigen unterstützen, um die gleiche Unterstützung zu erhalten, wenn sie selbst nicht mehr leistungsfähig sind. Dass dieser Generationsvertrag seit geraumer Zeit - unter Regierungen aller Parteien -aufweicht, ist bekannt, bereits jetzt werden jedes Jahr über 100 Milliarden Euro in die gesetzliche Rente aus allgemeinen Steuermitteln "zugeschossen". Gerade jungen Politikern ist deshalb ein generationengerechtes Rentensystem wichtig, auch wenn zur Umsetzung hier es natürlich unterschiedliche Auffassungen gibt.
Lassen Sie mich deshalb mit ein paar Fakten zur Rente beginnen: Die durch Beitragszahler geleisteten Beiträge reichen schon heute nicht mehr zur Deckung der Kosten aus, die Rente kann nur mit Zuschuss aus dem Bundeshaushalt überhaupt finanziert werden. Der größte einzelne Ausgabenposten im Bundeshaushalt ist nach wie vor die Bezuschussung der Rente, dies macht mehr als ein Viertel des Bundeshaushalts aus und könnte bis 2050 auf ein Drittel anwachsen. Fakt ist weiter, dass wir alle statistisch länger leben, somit länger Leistungen beziehen und eine endlose Verlängerung der Rentenzeit ohne entsprechende Anpassung der Leistungszeiten zu einer Degradierung des Leistungsniveaus führt. Und beim Leistungsniveau kann niemand ernsthaft erwarten, dass dieses dauerhaft nach unten aufgeweicht wird - hier stehen wir als Staat und Gesellschaft in der Verantwortung, denjenigen, die über Jahre und Jahrzehnte geleistet haben, unsere Versprechen auf eine angemessene Rente einzuhalten.
Sehr geehrter Herr S., Sie sprechen die Beamtenpensionen an und richtig ist, dass die Pensionslasten von Bund, Ländern und Gemeinden sich ähnlich wie die Verpflichtungen in der gesetzlichen Rentenversicherung summieren, aber nur für einen kleinen Teil davon gibt es überhaupt Rückstellungen in den Haushalten, da es sich hier (bisher) nicht um ein umlagebasiertes System handelt.
Ich bin ein großer Befürworter von einer umfassenden Reform unserer Alterssicherungssysteme, die aus meiner Sicht derzeit nicht besonders generationengerecht ist. Bei einer solchen Reform darf es keine Denkverbote geben, das gilt natürlich für Abgeordnete und Beamte, aber genauso wie für andere berufsständische Versorgungssysteme wie z.B. bei Ärzten und Juristen oder die bisher nicht versicherungspflichtigen Selbstständigen. Klar ist dabei aber auch, dass wir gegenüber den heutigen Leistungserbringern in den jeweiligen Alterssicherungssystemen nicht wortbrüchig sein dürfen und es bedarf insoweit umfassender Bestandsschutzregelungen, hier darf nicht einfach nach politischen Umverteilungsvorhaben gekürzt oder in andere Versicherungssysteme ohne Weiteres überführt werden. Grundsätzlich finde ich jedoch, dass wir für die Zukunft bei der Ausgestaltung der Personalplanung des Staates weniger verbeamten sollten als bisher und die Anzahl der Verbeamtungen insgesamt zurückbringen müssen. Eine Verbeamtung außerhalb sicherheitsrelevanter und hoheitlicher Bereiche halte ich aufgrund der Ähnlichkeiten von tarifbeschäftigten Angestellten und Beamten nicht für gerechtfertigt.
Aus unserer Sicht ist daher ein Bündel an Maßnahmen erforderlich, z.B. eine Anpassung des Rentenbezugsalters an die statistische Lebenserwartung, eine Neuregelung der Beitragsbemessungsgrenze und die Erweiterung des Kreises der Pflichtversicherten in der Rentenversicherung.
Diese Debatte ist eine unbequeme, aber ich stimme Ihnen zu, dass diese geführt werden muss und hoffe, meine grundsätzliche Haltung dazu klar gemacht zu haben.
Viele Grüße
Ronja Kemmer