Ich bin aufgrund einer Schließung aufgrund von Corona seit dem 1.4.22 Arbeitslos. Wegen Krankheit aber ab dem 11.5.22 Krankengeld Bezieher. Zahlt mir die DAK die EP? Ich denke ich geh leer aus
Ich war also 6 Wochen Arbeitssuchend und bin dann ins Krankengeld gerutscht. In der Zeit wo ich Krankengeld beziehe (gleich hoch wie ALG1) ruht der ALG 1 Anspruch. Ich bin wohl einer der bei der Entlastung vergessen wurde von einer völlig überfordert wirkenden Regierung
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die derzeit hohen Energie und Verbraucherpreise belasten die Bürgerinnen und Bürger tagtäglich, egal ob beim Einkaufen, an der Tankstelle oder mit Blick auf die Strom- und Heizkosten. Besonders für Menschen mit geringerem Einkommen sind die gestiegenen Preise ein großes Problem. Diesen Menschen muss deshalb gezielt geholfen werden.
Ihren Unmut und Ihre Verunsicherung über die Energiepreispauschale kann ich sehr gut nachvollziehen. Zu betonen ist, dass CDU/CSU als Oppositionsparteien an der Ausgestaltung nicht beteiligt waren.
Die Pauschale wird seit September an einen begrenzten Personenkreis ausgezahlt. Für die Unionsfraktion ist das zu wenig und zu spät. Auch die Nachsteuerung durch die Ampel hinterlässt bei vielen Menschen genauso viele Unklarheiten und Fragen wie zuvor.
Für uns steht fest, dass die Sofortzuschläge und Einmalzahlungen ein erster Schritt zur Verbesserung der Situation von Hilfebedürftigen sind. Diese Leistungen reichen aber bei weitem nicht aus. Denn sie werden durch die hohe Inflation schnell aufgezehrt.
Die Energie-, Strom- und Umsatzsteuer insbesondere auf Heiz- und Kraftstoffe müssen bis mindestens Ende 2023 runter. Auch die Mehrwertsteuer auf bestimmte Lebensmittel sollte abgesenkt werden. So eine Entlastung muss unkompliziert dort ankommen, wo es hin muss – bei jenen, die Inflation und stark steigende Energiekosten besonders treffen.
Um anspruchsberechtigt zu sein, reicht eine kurzfristige Beschäftigung im Jahr 2022 aus.
Auf dieser Seite können Sie nachlesen – in Ihrem Fall besonders unter III. Entstehung des Anspruchs
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-06-17-Energiepreispauschale.html
Für eine verbindliche Klärung in Ihrem Fall und der Auszahlungsmodalität empfiehlt sich die Nachfrage bei Ihrer Krankenkasse und bei der Agentur für Arbeit.
https://www.arbeitsagentur.de/news/einmalzahlungen-2022
Ich möchte Sie ebenfalls bitten, Ihre Frage auch und besonders an die entsprechenden Vertreter der Ampel-Fraktionen zu richten.
Viele Grüße und alles Gute für Sie
Ronja Kemmer