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Ronja Kemmer
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Frage von Wilhelm E. •

Guten Tag, warum bekommen Einkommensmillionäre 300€ Energiepauschale und Arbeitslose nur 100€?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die derzeit hohen Energie- und Verbraucherpreise belasten die Bürgerinnen und Bürger tagtäglich, egal ob beim Einkaufen, an der Tankstelle oder mit Blick auf die Strom- und Heizkosten. Besonders für Menschen mit geringerem Einkommen sind die gestiegenen Preise ein großes Problem. Diesen Menschen muss deshalb gezielt geholfen werden.

Ihren Unmut über die Energiepreispauschale kann ich gut nachvollziehen. Zu betonen ist, dass CDU/CSU als Oppositionsparteien an der Ausgestaltung nicht beteiligt waren. Die Energiepreispauschale wurde im September an einen begrenzten Personenkreis ausgezahlt. Anspruch hatten einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige. Zu beachten ist, dass die Pauschale in der Regel steuerpflichtig ist. Weitere Informationen zum Kreis der Anspruchsberichtigten können Sie hier nachlesen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-06-17-Energiepreispauschale.html

Personen, die im Juli 2022 mindestens an einem Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld hatten, haben einmalig 100 Euro als  Energiekostenzuschuss zusätzlich zu Ihrem Arbeitslosengeld erhalten. Die Auszahlung erfolgte Ende August bis Anfang September 2022.

Für uns steht fest, dass die Sofortzuschläge und Einmalzahlungen ein erster Schritt zur Verbesserung der Situation von Hilfebedürftigen sind. Diese Leistungen reichen aber bei weitem nicht aus. Denn sie werden durch die hohe Inflation von derzeit 10,4% Prozent schnell aufgezehrt. Die Energie-, Strom- und Umsatzsteuer insbesondere auf Heiz- und Kraftstoffe müssen bis mindestens Ende 2023 runter. Es sollte etwa die Mehrwertsteuer auf bestimmte Lebensmittel abgesenkt werden und es braucht schnellstmöglich eine Deckelung des Gaspreises. So eine Entlastung muss unkompliziert dort ankommen, wo sie hin muss – bei jenen, die Inflation und stark steigende Energiekosten besonders treffen.

Bis zum jetzigen Zeitpunkt haben wir von der Bundesregierung keine schlüssige Antwort bekommen, anhand welcher Kriterien die Höhen der Einmalzahlungen festgesetzt wurden. Daher möchte ich Sie ebenfalls bitten,  Ihre Frage auch und besonders an die entsprechenden Vertreter der Ampel-Fraktionen zu richten.

Mit freundlichen Grüßen

Ronja Kemmer

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