Frage an Ronja Kemmer von Elisabeth B. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Kemmer, verweigern Sie heute Ihre Zustimmung zur erneuten Änderung des Infektionsschutzgesetzes? MfG
Elisabeth Bair-Arkilic 😊
Sehr geehrte Frau Bair-Arkilic,
ich habe dem Infektionsschutzgesetz zugestimmt, auch wenn ich mit einigen Punkten nicht ganz einverstanden war. Wir hatten in vielen Gremien und Ausschüssen um die konkrete Ausgestaltung der "bundeseinheitlichen Notbremse" gerungen.
Diese Pandemie stellt den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft auf eine harte Probe. Die klaren Forderungen vonseiten der Intensivmediziner und der Pflegekräfte, die Forderungen von Menschen, die Angehörige durch dieses Virus verloren haben, haben mich überzeugt, dem Gesetz zuzustimmen, damit dieses schnell auf den Weg gebracht wird, denn Verzögerungen verzeiht dieses Virus nicht.
Aus vielen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern, weiß ich wie einschränkend die Maßnahmen sind und wie pandemiemüde wir alle sind. Auch stehe ich mit vielen Unternehmern aus meinem Wahlkreis in Kontakt und weiß wie existenzbedrohend die Schließungen sind.
Föderalismus ist großartig, aber durch die uneinheitlichen Vorgehensweisen war es nun an der Zeit, dass dies vom Bund geregelt wird und der Flickenteppich verschwindet. Mir war wichtig, dass für Familien und Kinder Erleichterungen für den Außenbereich möglich sind, so z.B. der Besuch von Zoos und Tierparks, die ein sehr gutes Hygienekonzept anbieten. Sehr wichtig finde ich auch, dass Kinder unter 14 Jahren in kleinen Gruppen Sport ausüben können. Für die Schulen konnte man erreichen, den Präsenzunterricht bis zu einem Wert von 165 zu ermöglichen, da es für die Kinder wichtig ist, die Schulen so lange wie möglich offen zu halten.
Ein weiterer wichtiger Punkt für mich war auch die Rechtssicherheit für den stationären Einzelhandel vor Ort. So ist click&meet mit Teststrategie bis zu einer Inzidenz von 150 weiter möglich. Bei höheren Werten konnte click&collect durchgesetzt werden. Hier hätte ich mir noch weitere Erleichterungen gewünscht. Die Unternehmer in diesen Bereichen haben in den letzten Monaten unter sehr viel persönlichem Einsatz gute Hygienekonzepte auf die Beine gestellt. Für Einzelhändler, Schuh- oder Sportfachgeschäfte und auch Kosmetik- und Nagelstudios, bei denen hohe Hygienemaßnahmen ohnehin der Standard sind, hätte ich mir gewünscht, dass diese in die Öffnungsausnahmen eibezogen werden.
Es gibt keinen einfachen Weg, der alle Probleme löst. Die Einschränkung von Grundrechten muss verhältnismäßig sein. Wir sind uns darüber im Klaren, dass jeder Einzelne, genauso wie jedes Unternehmen, Vereine und Interessensgemeinschaften, durch die neuen Regelungen eingeschränkt wird. Um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, sind sie unumgänglich. Gleichzeitig ist allerdings eine genaue Überwachung dieser Grundrechtseinschränkungen nötig. Deshalb gelten die mit der neuen Notbremse ergriffenen Maßnahmen nur bis zum 30. Juni 2021. Somit sind die entsprechenden Grundrechtseingriffe sehr klar und deutlich befristet.
Bleiben Sie gesund und viele Grüße
Ronja Kemmer