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Ronja Kemmer
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Frage von Dr. Klaus R. •

Frage an Ronja Kemmer von Dr. Klaus R. bezüglich Energie

Sehr geehrte Frau Kemmer,

wie ich vernommen habe, wird im Bundestag gerade die EEG-Novelle beraten. Mir scheint in diesem Zusammenhang ein herber Rückschlag für Energiewende und Klimaschutz bevor zu stehen. Für viele Tausende von voll funktionsfähigen Photovltaik-Altanlagen - darunter auch meine - gäbe es keine Zukunft mehr, sie drohen stillgelegt zu werden. Wir brauchen aber eine EEG-Novelle, die den Klimaschutz und die Energiewende nicht behindert, sondern beschleunigt!

Deswegen frage ich Sie: was werden Sie konkret unternehmen, um die EEG-Novelle dahingehend zu ändern, dass auch ab Januar 2021 PV-Altanlagen noch weiter betrieben werden und ihren Beitrag zu Klimaschutz und Energiewende leisten können? Wie werden Sie persönlich abstimmen?

Mit freundlichen Grüßen
Dr. rer. nat. Klaus Rohwer, Ulm

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Sehr geehrter Herr Dr. R.,

Das Bundeskabinett am 23. September 2020 die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das EEG 2021, verabschiedet. Derzeit finden die parlamentarischen Beratungen zu diesem Gesetztes Entwurf statt. Ich bin Ihnen und vielen anderen Bürgern des Landes dankbar, dass Sie auch mit privaten Investitionen die Energiewende vorangetrieben und so auch zum Klimaschutz einen wichtigen Beitrag geleistet haben. Ohne das Mitwirken der Bevölkerung wäre es nicht möglich gewesen, dass der Anteil der erneuerbaren Energien von rund sechs Prozent im Jahr 2000 auf die heutigen rund 50 Prozent gestiegen ist.

Was das Thema der Anschlussförderung betrifft, kann ich Ihnen mitteilen, dass bereits nach geltender Rechtslage Betreiber, die mit ihren Anlagen nach 20 Jahren Förderung im EEG das Förderregime verlassen, die Option haben, den Strom selbst zu verbrauchen oder ihren Strom direkt zu vermarkten. Der Gesetzentwurf für das EEG 2021 sieht nun eine Anpassung des Rechtsrahmens für ausgeförderte Erneuerbare-Anlagen vor. Der Anspruch auf vorrangige Einspeisung soll weiterhin bestehen bleiben. Da die Direktvermarktung für kleine Anlagen aber mit einem erhöhten Aufwand verbunden ist, sollen diese übergangsweise die Möglichkeit erhalten, den Strom weiter über den Netzbetreiber vermarkten zu können und den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten zu erhalten. Die Vermarktungskosten reduzieren sich, wenn die Anlagen mit intelligenter Messtechnik ausgestattet werden und ein Teil des Stroms selbst verbraucht wird.

Positiv zu erwähnen ist auch, dass mit dem EEG ein neues Langfristziel Treibhausgasneutralität vor 2050 des in Deutschland erzeugten und verbrauchten Stroms gesetzlich verankert wird. Auch in diesem Sinne wird sich die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag im parlamentarischen Verfahren ausgiebig mit dem Gesetzentwurf befassen mit dem Ziel, zu einer sinnvollen Lösung zu kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronja Kemmer

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