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Ronja Kemmer
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Frage von Marcel F. •

Frage an Ronja Kemmer von Marcel F. bezüglich Bundestag

Sehr geehrte Frau Kemmer,

ein weiteres Mal hat ihre Partei als Teil der Regierung es nicht geschafft, eine Wahlrechtsreform erfolgreich anzustoßen. Ein Großteil der Bevölkerung kann nicht verstehen, warum nach der nächsten Bundestagswahl der Bundestag noch mehr Abgeordnete beinhalten soll. Wie soll dieser arbeitsfähig sein?

In diesem Zuge stellt sich mir die Frage: Warum haben Sie den Vorschlag der Opposition abgelehnt?
Wo doch die Aussicht auf einen eigenen Vorschlag der Regierungsparteien sehr unwahrscheinlich ist. Glauben Sie, dass sich Ihre Partei nach jahrelangem zögern wirklich mit der SPD auf einen Vorschlag, der auch die Bevölkerung zufriedenstellt, einigen wird?

Beste Grüße

Marcel Frank

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Sehr geehrter Herr Frank,

Dass die Zahl der Abgeordneten im Deutschen Bundestag von Wahl zu Wahl ansteigt, ist kein Automatismus. Dennoch ist es uns ein Anliegen, das Aufblähen der letzten Jahre zu deckeln, um insbesondere hohen Kosten zu reduzieren. Mit Blick auf die Zahlen zeigt sich auch das Problem – während die Anzahl der direktgewählten Wahlkreisabgeordneten immer gleich geblieben ist, wurde die vorgesehene Sitzanzahl für Parteilisten um über 100 Abgeordnete weit überschritten.

Der Vorschlag der Opposition hätte zwar den Bundestag verkleinert, damit aber auch den Einfluss der Wählerinnen und Wähler auf die personelle Besetzung des Bundestags verringert. Der Vorschlag von FDP, Linke und Grüne sah nämlich vor, die Zahl der direkt gewählten Abgeordneten drastisch von 299 auf 250 zu reduzieren. Dies hieße nicht nur weniger Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger, sondern würde dazu führen, dass die überwiegende Mehrheit der Wahlkreise – gerade in ländlichen Räumen – nicht mehr durch direkt gewählte Abgeordnete sachgerecht betreut werden kann. Im Übrigen setzte dieser Vorschlag an der völlig falschen Stellenschraube an. Nicht die 299 direkt gewählten Abgeordnete sind das Problem des aufgeblähten Parlaments, sondern die Überhang- und Ausgleichsmandate.

Wenn Landeslisten einen höheren Stellenwert bei der personellen Besetzung des Bundestages haben sollen (wie es der Vorschlag der Opposition vorsah), schwindet der Einfluss der Bürger. Denn die Landeslisten bestimmen Parteidelegierte. Ganze Regionen und damit Teile der Bevölkerung könnte nicht mehr repräsentiert sein.

Gerade die aktuelle Krise zeigt, dass die Menschen in unserem Land nach Ansprechpartnern suchen, die ihr Fragen beantworten. Das direkt gewählte Mandat weist diese besondere Nähe zwischen Menschen im Wahlkreis und Abgeordneten auf. Deshalb haben wir darauf gedrängt, die Direktmandate nur maßvoll zu begrenzen.

Bei der letzten Sitzung des Koalitionsausschusses am 25. August 2020 haben wir uns in der Koaltion auf eine Reform des Wahlrechts geeinigt. Einige Maßnahmen werden schon für die nächste Bundestagswahl greifen. Die Reform setzt an drei Stellschrauben an: erstens wird die Anzahl der Wahlkreise von derzeit 299 auf 280 reduziert, zweitens werden Überhangmandate künftig teilweise mit Listenmandaten in anderen Ländern verrechnet und drittens werden bis zu drei Überhangmandate ausgleichslos bleiben. Diese Maßnahmen zusammen führen dazu, dass ein weiteres Anwachsen der Größe des Deutschen Bundestages verhindert werden kann. Danach wären mit dem Wahlergebnis von 2017 sechzig Abgeordnete weniger, also statt 709 nur 649 Abgeordnete im Deutschen Bundestag vertreten.

Wir haben und uns nach beharrlichen Verhandlungen auf ein ausgewogenes, gestuftes Kompromissmodell geeinigt, dass das Prinzip unseres Verhältniswahlrechts mit den direkt gewählten Abgeordneten nicht verletzt und damit bewiesen, dass die Großen Koalition entgegen der Kritik in diesem Punkt handlungsfähig ist.

Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ronja Kemmer

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