Frage an Ronja Kemmer von Angelika D. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrte Frau Kemmer,
am 29.1.war ich in Gambia und habe gesehen wie eine lt.Herrn Seehofer geordnete Rückführung aussieht. 15 Männer waren abgeschoben, ein paar Straftäter waren darunter, die Mehrzahl war jedoch nicht straffällig geworden.
Ich wurde Augenzeugin, wie die Abgeschobenen vor den Toren der Stadt vom Pickup gestoßen wurden, ihre Kartons wurden ihnen hinterher geworfen, die Abgeschobenen wurden behandelt wie menschlicher Müll.
Am 7.3. hat das gambische Volk friedlich gegen Abschiebungen demonstriert. Am 8.3. hat der gambische Regierungssprecher Sankareh veröffentlicht, dass mit der deutschen Regierung verhandelt wurde, Abschiebungen bis aus weiteres temporär ausgesetzt.
Können Sie bestätigen, dass es Verhandlungen der beiden Regierungen um den 8.3. gab und welche Ergenbisse wurden aus deutscher Sichtweise erzielt?
Herzlichen Dank und freundliche Grüße
Angelika Dauter
Sehr geehrte Frau D.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Zuständigkeit für die Durchsetzung der Ausreisepflicht nach den Regelungen des Aufenthaltsgesetzes liegt zunächst bei den Bundesländern. Das betrifft sowohl die Vorbereitung als auch die Durchführung der Abschiebung. Der Bund wirkt stellenweise unterstützend über die Bundespolizei. Sie sprechen an, dass sich Straftäter unter den von Ihnen beobachteten Personen befunden hätten. Die Durchsetzung der Ausreisepflicht ist generell abhängig davon, dass die betroffenen Personen vollziehbar ausreisepflichtig sind und nicht davon, ob die Personen straffällig geworden sind.
Die Anerkennungsquote von gambischen Asylbewerbern in Deutschland liegt bei nur knapp vier Prozent. In Gambia hat seit 2016 eine Rückkehr zur Demokratie stattgefunden, die politische Situation und auch die Menschenrechtslage haben sich seither deutlich verbessert. Der gambische Staat ist verpflichtet, eigene Staatsangehörige, die kein gesetzliches Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, zurückzunehmen. Diese Pflicht wird von Gambia anerkannt. Die Bundesregierung ist nach den mir vorliegenden Informationen kontinuierlich in Gesprächen dazu, wie das Verfahren der Rückübernahme so ausgestaltet werden kann, dass die beteiligten Behörden auf deutscher wie auch auf gambischer Seite konstruktiv zusammenwirken und dass den rückkehrenden Personen bei voller Wahrung der Menschenrechte Möglichkeiten zur kurzfristigen Erstaufnahme und mittelfristigen Reintegration zur Verfügung gestellt werden. Dies war auch Gegenstand der Gespräche Anfang März in Banjul.
Mit freundlichen Grüßen
Ronja Kemmer