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Frage von Paul T. •

Frage an Ronald Pofalla von Paul T. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Profalla,

Mit Berufung auf den kommunalen Anschluß- und Benutzungszwang werden Bürger daran gehindert, ihr Abwasser gemäß ökologischen Vorgaben selber zu reinigen und wiederzuverwerten. Vor diesem Hintergrund bitte ich um
Beantwortung der nachfolgenden Punkte:

1.) Kommunale Satzungen werden regelmäßig über höherrangiges Recht (WHG, EU-WRRL, LWG) gestellt. Gibt es eine Rechtsgrundlage die den Kommunen dieses gestattet ?

2.) Bei vorh. Kanalisation bestehen die Kommunen regelmäßig auf den bedingungslosen Zwangsanschluß obwohl ohl es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Wie stehen Sie dazu ?

3.) Bürger werden gezwungen ihr gekauftes Wasser nach einmaligem Gebrauch der Kommune anzudienen. Die Möglichkeit einer Wiederverwendung wurde zwischenzeitlich gerichtlich bestätigt (VfGBbg Brandenburg 11/06). Mit welchem Recht geschieht dies ?

4.) Der Staat darf nicht willkürlich wesentlich Gleiches ungleich bzw. wesentlich Ungleiches gleich behandeln, trotzdem wird der kommunalen Abwasserreinigung regelmäßig ein besserer Umweltstandard bescheinigt. Laut Umfrage sind ca. 30 % des öffentl. Leitungssystem undicht und marode (IKT-Institut für Unterirdische Infrastruktur). Warum wird nicht zur Kenntnis genommen, dass das Gesetz keinen Vorrang zentraler gegenüber dezentralen Anlagen kennt (§ 18a WHG)?

5.) Gemäß WHG § 1a sind die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern….und eine Beschleunigung des Wasserabflusses verhindert wird. Mit welcher Begründung wird am kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang festgehalten anstatt Nutzwasserrückgewinnungsanlagen zuzulassen?

6.) Auf der einen Seite werden Bürger zum sparsamen Umgang mit Energie und Wasser angehalten, im gleichen Zuge aber zur Verschwendung des wohl kostbarsten Guts Wasser gezwungen indem einmal gebrauchtes Wasser in die Kanalsisation einzuleiten ist. Ist dies im Sinne der Bundes-/Landesregierung?

mit freundlichen Grüßen
Paul Tiskens

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Tiskens,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13.01.2009 über abgeordnetenwatch.de.

Gerne bin ich bereit, an mich persönlich gerichtete Anfragen zu beantworten.

Bitte nutzen Sie hierzu meine E-Mail-Adresse: ronald.pofalla@bundestag.de
oder schreiben Sie mir unter folgender Postanschrift:
Ronald Pofalla MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik
11011 Berlin

Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.