Frage an Ronald Pofalla von Rainer S. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Pofalla!
Die 5. Verordnung der Verpackungsverordnung tritt ab 1.April 2009 in Kraft. Hier wird der Handel dazu aufgefordert, sämtliche Verpackungen, die in Verkehr gebracht werden, aufzulisten und eine Vollständigkeitserklärung abzugeben. Wer beschließt solche unsinnigen und von kleinen Firmen nicht durchführbare Gesetze? Vielleicht sollten sich Parlamentarier erst einmal von der Durchführbarkeit in kleinen und kleinsten Firmen überzeugen, bevor sie solche unsinnigen Gesetze beschließen. Welche Kosten hier auf uns zukommen, dadurch daß diese Erklärungen auch noch von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern u. a. bei der IHK hinterlegt werden müssen? Wir werden aufgeben.
Sehr geehrter Herr Schmitz,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28. November 2008 zur Verpackungsverordnung.
Anlass für die 5. Novelle der Verpackungsverordnung ist die Eindämmung der sogenannten Trittbrettfahrerei gewesen. In die Erarbeitung der Verpackungsnovelle war der DIHK maßgeblich mit eingebunden.
Wie Sie richtig schreiben, wird mit der Novelle das neue Instrument der Vollständigkeitserklärung für in Verkehr gebrachte Verkaufsverpackungen eingeführt werden. Es soll die Transparenz hinsichtlich der von Herstellern und Vertreibern in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen im Vollzug erhöhen. Primäres Ziel der Regelung ist es, Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen dazu zu ermutigen, ihren Beteiligungspflichten an dualen Systemen vollständig und korrekt nachzukommen.
Die Vollständigkeitserklärungen werden zentral bei den Industrie- und Handelskammern auf einer Internet gestützten Plattform hinterlegt. Mit dem dreistufigen Vollständigkeitserklärung-Hinterlegungssystem werden vor allem kleine und mittlere Unternehmen spürbar von Berichtspflichten und damit von Bürokratie und Aufwand entlastet. Die gewählte Regelung entspricht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla MdB