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Frage von Bettina K. •

Frage an Ronald Pofalla von Bettina K. bezüglich Umwelt

Eine Verschiebung des Ausstiegs aus der Atomkraft um 25 Jahre würde den Strompreis kaum senken, bei einem Durchschnittshaushalt wären es ca. 50 Cent im Monat lt. Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Das Öko Institut kommt sogar auf eine Einsparung von 12 Cent pro Monat und Durchschnittshaushalt. Den AKW-Betreibern spült eine Laufzeitverlängerung dagegen jedes Jahr 8,2 bis 10,5 Milliarden Euro zusätzlich in die Kasse.

Sehr geehrter Herr Pofalla,

Wer wird von der Volkspartei CDU, bei ihrem Anliegen die Laufzeit zu verlängern, vertreten?

Was sagen Sie zu dem Vorwurf: „ Eine Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke gefährdet Investitionen in die regenerativen Energien massiv“?

Warum begrenzt das Atomgesetz die maximale Haftpflicht für einen Super-Gau auf 2,5 Milliarden Euro?
Selbst im relativ dünn besiedelten Tschernobyl wird der wirtschaftliche Schaden auf insgesamt 235 Milliarden US-$ geschätzt. (lt. Tagesschau 20.04.2006).

In der Hoffnung, dass Sie diese Fragen beantworten vielen Dank im Voraus hierfür.

Mit freundlichem Gruß

Bettina Krause

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Krause,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13. August 2008, in der Sie unter anderem nach der Entwicklung der Strompreise fragen.

Die Entwicklung der Strompreise ist in der vom Bundesministerium für Wirtschaft in Auftrag gegebenen Prognosstudie zum Energiegipfel 2007 anhand folgender drei Szenarien untersucht worden:

1. Szenario „Koalitionsvertrag“ (Szenario KV)

Das Szenario KV geht von der Umsetzung der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen aus. Dazu zählt insbesondere die Verdoppelung der gesamtwirtschaftlichen Energieproduktivität zwischen 1990 und 2020. Nach den Gutachtern steigt der Base-Preis, das ist der Großhandelspreis für Strom, kontinuierlich auf real 4,8 EUR-Cent (2205) pro Kilowattstunde (kWh) (nominal: 6,1 EUR-Cent/kWh) in 2002. Dieser Anstieg resultiert aus steigenden Brennstoff- und CO2-Preisen.

2. Szenario „Stärkerer Ausbau erneuerbarer Energien (Szenario EE)

Im Szenario EE erfolgt der Ausbau erneuerbarer Energie schneller als im Szenario KV, das Ziel der Verdoppelung der Energieeffizienz bleibt bestehen. Laut Prognosstudie verlaufen die Base-Preise ähnlich wie Szenario KV. Zeitweise liegen die Preise sogar etwas über und zweitweise etwas unter denen des Szenarios KV. Im Gutachten heißt es hierzu: „Hier machen sich zwei gegenläufige Effekte bemerkbar: Die vermehrte Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energien wirkt einerseits Großhandelspreis entlastend, da der konventionelle Kraftwerkspark eine verminderte residuale Last abzufahren hat. Andererseits wirkt sie Großhandelspreis treibend, da die residuale Last eine ungünstigere Struktur und Prognosegüte aufweist und mehr Anfahrvorgänge konventioneller Kraftwerke erfordert. Zudem wirkt die Zunahme der erneuerbaren Energien induzierte Abnahme der durchschnittlichen Auslastung des konventionellen Kraftwerksparks Kosten erhöhend und Preis treibend.“

3. Szenario „Längere Laufzeiten von Kernkraftwerken (Szenario KKW)

Das Szenario KKW basiert auf dem Szenario KV. Gegenüber der Ausstiegsvereinbarung werden die Laufzeiten der Kernkraftwerke um 20 Jahre verlängert. Dafür werden Nachrüstkosten in Höhe von 500 EUR / kW in Ansatz gebracht. Hier kommen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass der Base-Preis bis 2020 real nahezu konstant auf einem Niveau von rund 3,9 EUR-Cent (2005) pro Kilowattstunde bleibt, während er nominal auf 4,9 EUR-Cent pro Kilowattstunde ansteigt. Im Vergleich zu Szenario KV beruht diese Strompreisentlastung zum einen auf der zusätzlichen Stromerzeugung aus KKW mit geringen variablen kosten, zum anderen auf einem verminderten Kraftwerkszubaubedarf und damit verminderte kapazitätsknappheit.

Wie aus der Studie ersichtlich ist, ist es sinnvoll weiterhin auf einen Energiemix zu setzen und nicht auf den Beitrag der Kernenergie zur Stromerzeugung in Deutschland zu verzichten. Sie ermöglicht es, den Zeitraum zu überbrücken, bis neue klimafreundliche und wirtschaftliche Energieträger in ausreichendem Umfang verfügbar sind. Im Rahmen unserer Klimaschutzstrategie streben wir deshalb eine Laufzeitverlängerung von sicheren Kernkraftwerken an. Dabei werden wir nicht von unserem Ziel abweichen, dass bis zum Jahr 2020 der Anteil der erneuerbaren Energien beim Gas 20 Prozent und beim Strom 30 Prozent ausmachen soll und im Jahr 2050 der Hauptanteil der Stromerzeugung hieraus erfolgt.

Darüber hinaus fragen Sie nach der Deckungsvorsorge der Kernkraftwerke. Das Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz - AtG) vom 23. Dezember 1959 (Neufassung vom 15. Juli 1985) wurde zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. April 2002. Darin ist die Deckungsvorsorge für Kernkraftwerke auf 2, 5 Mrd. Euro verzehnfacht worden. Die geltenden atomrechtlichen Haftungsvorschriften setzten damit das Pariser Atomhaftungs-Übereinkommen, ergänzt durch das Brüsseler Zusatzübereinkommen in nationales Recht um.

Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla MdB