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Ronald Pofalla
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Frage von Helmut Friedrich L. •

Frage an Ronald Pofalla von Helmut Friedrich L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Pofalla,

wann gedenkt Ihre Fraktion die Rechtsbeugungen im "Hartz-IV-Gesetz" abzuschaffen?

Falls Sie trotz der Tatsache, daß Sie Jurist sind, diese nicht kennen sollten, will ich sie Ihnen noch einmal nennen: fehlende Vertragsfreiheit bei der sog. "Eingliederungsvereinbarung", Sanktionsmöglichkeit um 15 % bei Ablehnung, Sanktionsmöglichkeit bis auf 0 % bei Meinungsverschiedenheiten ("bis unter die Brücke"), Verfpflichtung zur Zwangsarbeit ("1-€-Job"), keine aufschiebende Wirkung bei Widersprüchen, keine Offenlegung der erfolgreichen Vermittlungen in den 1. Arbeitsmarkt, usw.

Das, Herr Pofalla, sind nur die schwerwiegendsten Probleme dieses Gesetzes. Weiterhin bringt es, und das dürfte für Sie als Politiker wichtig sein, nur den Extremisten von links (Die Linke) und auch denen von rechts (NPD) weitere Stimmen.

Mfg
Helmut F. Luge, Mainz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Luge,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. Juli 2008 zum Thema Hartz-IV-Gesetze.

Man kann mit der Unterstützung der Gemeinschaft rechnen, wenn man hilfebedürftig ist, weil man keine Arbeit findet. Im Gegenzug wird aber erwartet, dass man alles unternimmt, um seinen Lebensunterhalt wieder selbst zu verdienen.

Lehnt man daher eine zumutbare Arbeit, eine Ausbildung, einen Zusatzjob, ein Praktikum oder eine Eingliederungsmaßnahme ab, muss man mit Kürzung des Arbeitslosengeldes II rechnen.

Dabei muss grundsätzlich jede angemessene Arbeit angenommen werden - auch Mini-Jobs. Des Weiteren spielt es keine Rolle, ob der Lohn unterhalb des ortsüblichen oder des tariflichen Entgelts liegt. Nicht angenommen werden müssen jedoch Angebote, die "sittenwidrig" sind. Als sittenwidrig gilt z. B. ein Lohn, der zirka 30 Prozent unter dem jeweiligen ortsüblichen Lohn liegt. Zudem darf der Job die Rückkehr in den eigentlichen Beruf nicht erschweren.

Ferner kann Arbeitslosengeld-II-Beziehern auch eine im öffentlichen Interesse liegende Beschäftigung angeboten werden, wenn dies ihre Eingliederungschancen verbessert. Bei solchen Arbeitsgelegenheiten wird zum Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung von rund einem Euro pro Stunde gezahlt (so genannte Ein-Euro- oder Zusatzjobs).

Ich halte die grundsätzliche Entscheidung des Gesetzgebers für richtig, dass wer auf die Solidarität des Staates baut, dem Staat gegenüber auch Pflichten hat.

Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla MdB