Frage von Peter L. • 05.07.2008
Frage an Ronald Pofalla von Peter L. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Pofalla,
ich beziehe mich auf Ihre Antwort an Herrn Vetter bezüglich der Beitragspflicht für Landwirte in der Landwirtschaftskammer NRW.
Ich bin persönlich nicht betroffen, wundere mich aber über folgende Formulierung von Ihnen:
"Hintergrund dieser Zahlungspflicht ist die kostenlose Grundberatung der Kammern für ihre Mitglieder."
Wie kann eine "kostenlose Grundberatung" Hintergrund einer Zahlungspflicht sein? Wenn sie zur Zahlung verpflichtet, trifft die Formulierung "kostenlos" wohl kaum noch zu.
Und auch das erklärt nicht die Zwangsmitgliedschaft. Warum wird nicht die Möglichkeit gegeben, auf die kostenlose, Kosten verursachende Beratung zu verzichten und damit auch auf die Mitgliedschaft?
Mit freundlichem Gruß
Peter Lassen
Antwort ausstehend von Ronald Pofalla CDU