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Ronald Pofalla
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Frage von Wolfgang K. •

Frage an Ronald Pofalla von Wolfgang K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Pofalla,

1) Mich beschäftigt das Thema Bürgerversicherung in den letzten Zeit immer mehr. Renten- und Krankenversicherung können mit dieser Chance reformiert werden. Alle bezahlen für alle. Ein Systemschnitt ist erforderlich. Beamte, Abgeordnete usw. werden zukünftigt behandelt wie alle (Schweizer System). Warum hört die CDU in dieser Frage weg?
2) Schafft die Sommerzeit ab. Sie hat keinen Sinn. Warum greift die CDU dieses nicht auf?
3) Wählerstimmen kann man durch Geschenke nicht gewinnen. Man muss überzeugen durch Themen. Warum greift die CDU nicht das Thema Steuerreform auf? Alle reden davon, nur Sie schweigen.
4) Sorge bereitet mir, dass die CDU nicht von der Basis Ihre Themen steuert. Die Basis wird nie nach Ihrer Meinung gefragt. Kein Votum ist abzugeben. Ortsvereine zahlen ansich nur Beiträge und verteilen Kugelschreiber in Wahlkämpfen. Ist das unser Verständnis von Demokratie? Ich empfehle schnell wach zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang König

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr König,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 31. März 2008, in der Sie eine Reihe von Themen ansprechen. Gerne möchte ich zur sogenannten Bürgerversicherung nach dem Schweizer Modell Stellung beziehen und Ihnen ein Beispiel von vielen nennen, dass der CDU gerade die Meinung der „Basis“ wichtig ist.

Das Alterssicherungssystem in der Schweiz unterscheidet sich grundlegend vom deutschen System; es ist ein Grundrentensystem mit einer geringen Schwankungsbreite. Zudem haben betriebliche und private Altersvorsorge ein deutlich höheres Gewicht als in Deutschland. Darüber hinaus beträgt die sogenannte Ersatzquote des Ruhestandseinkommens, das heißt das Verhältnis zwischen Haushaltseinkommen von Rentnerhaushalten und Erwerbstätigenhaushalten in der Schweiz lediglich 60 Prozent gegenüber 85 Prozent in Deutschland. Schließlich ist der Bevölkerungsaufbau in der Schweiz vergleichsweise günstiger. Gleichwohl hat auch in der Schweiz die staatliche Grundsicherung Finanzierungsschwierigkeiten.

Der Vorschlag, das Rentensystem der Schweiz zu übernehmen, verkennt außerdem, dass dort nur alle zwei Jahre eine Rentenanpassung vorgenommen wird, die zudem nur dem Durchschnitt aus Inflationsrate und Nettolohnentwicklung entspricht. Dadurch erklärt es sich auch, dass die Rentner in der Schweiz weit weniger an der Wohlstandsentwicklung ihres Landes teilhaben als in der Vergangenheit die Rentner in Deutschland. Beispielsweise wurden zwischen 1986 und 1996 die Renten um 34,7 Prozent angehoben, während die Lohn- und Gehaltserhöhungen in diesem Zeitraum 37,7 Prozent betrugen. Schließlich sei darauf hingewiesen, dass der geringere Beitragssatz auch eine deutlich geringere Absicherung bedeutet: Alleinstehende Rentner haben im Durchschnitt eine Rente, die gerade mal ein Viertel des durchschnittlichen Monatseinkommens eines Erwerbstätigen-Haushalts ausmacht.

Von der Schweiz lernen können wir jedoch insofern, als wir die kapitalgedeckten Säulen der Alterssicherung, also private Altersvorsorge und betriebliche Altersversorgung, ausbauen müssen.

Als ein Beispiel dafür, dass die CDU viel Wert auf die Meinung ihrer Mitglieder in den einzelnen Ortsverbänden legt, möchte ich Sie auf die Entstehung des dritten Grundsatzprogramms der CDU hinweisen und damit Ihrer Behauptung entschieden widersprechen. Auf unserer Internetseite zum Grundsatzprogramm unter: http://www.grundsatzprogramm.cdu.de können Sie nachlesen, dass wir jedes Mitglied eingeladen haben, sich im Orts- und Kreisverband in die aktuellen Diskussionen einzuschalten. Beschlüsse wachsen bei uns vom Ortsverband bis in die Bundespolitik. Darüber hinaus konnten sich alle Mitglieder in unserem Mitgliedernetz ortsunabhängig sowie bei einer Reihe von Regionalkonferenzen an der Debatte beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla MdB