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Ronald Pofalla
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Frage von Walter T. •

Frage an Ronald Pofalla von Walter T. bezüglich Soziale Sicherung

Meine Frage schließt sich an die Frage des Vorposters an.

Sehr geehrter Herr Pofalla, nachdem ich sie mehrfach in diversen Fernsehsendungen sah und sie das ALG2 in heutiger Form als mehr als ausreichend betrachten, meine Fragen.

Sind sie der Meinung, dass 24 Cent per m² Wohnfläche den tatsächlichen Kosten der Unterkunft nach dem § 22 SGB II entsprechen ?

Mit genau diesem m² Preis muss ich ein mit Nießbrauch und Dauerwohnrecht belastetes Eigenheim bewohnbar erhalten.
Der/die DauerwohnrechtsinhaberIn wird von uns sogar noch gepflegt.

Darf eine sog. ALG2-Behörde auf diese Art und Weise, das absolute Existenzminimum von, bei mir, 312 €URO auf tatsächlich verfügbare 60 €URO per Monat verkürzen ?
Sehen sie dieses BehördenVorgehen durch den §20 SGB II oder den Willen des Gesetzgebers gedeckt ?

Sehen sie Zeiten bis zu einer Verfahrenseröffnung bei Sozialgerichten (2,5 Jahre) noch als GG-konformes rechtliches Gehör an ?

War oder ist es im Sinne des Gesetzgebers, dass ältere Menschen wie ich (57) durch das sog. ALG2 und die ausführenden Behörden um Alterswohnsitz und jeglichen Cent Altersrücklagen gebracht werden ?

Nebenbei habe ich seit 2003 Rente wegen Erwerbsunfähigkeit beantragt, ab Zuständigkeit der sog. ALG2-Verwaltung fällt seit 04/2005 nunmehr jeglichen ärztliche und medizinische Versorgung flach, war dies in dieser Form vom Gesetzgeber gewollt und gedacht ?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Türk,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 4. März 2008.

Niemand behauptet, dass man von ALG-II komfortabel leben kann, das ist aber auch nicht der Sinn dieser Zuwendung. ALG-II ist - entgegen einer weit verbreiteten Annahme - kein Einkommen, ALG-II ist eine existenzsichernde Unterstützung für Menschen, die Arbeit suchen, sie muss von der Solidargemeinschaft - das heißt: von den Beschäftigten in Deutschland - erarbeitet werden. Vor diesem Hintergrund gibt es auch das von Ihnen kritisierte Anrechnungsgebot etwa bei der Bildung von Rücklagen, welches jedoch nach den Vorschriften des SGB II ganz differenziert berechnet wird. Zudem ist der Regelsatz vom Bundessozialgericht rechtlich anerkannt. Im Hinblick auf die gesundheitliche Betreuung wurde keine substantielle Veränderung bei den Transferempfängern vorgenommen. Sollten sich bis zur Verfahrenseröffnung bei Sozialgerichten tatsächlich extrem lange Wartezeiten ergeben, so handelt es sich hierbei um Einzelfälle.

Mit den zu Beginn genannten Hinweisen will ich die mitunter schwierige Lage von arbeitlosen oder arbeitsunfähigen Mitbürgern nicht beschönigen. Der pauschale Vorwurf an die Politik, sie würde die Lage dieser Menschen ignorieren oder verkennen, ist aber unredlich. Die Große Koalition tut alles, was möglich und finanzwirtschaftlich verantwortbar ist, um die Lage arbeitsloser oder arbeitsunfähiger Mitbürger erträglich zu machen. Dazu gehört auch, dass die Regelleistung des ALG-II jährlich gemäß der Verbrauchs- und damit auch der Preisentwicklung angepasst werden. Vergleichsmaßstab sind dabei die unteren Einkommensgruppen.

Ziel der Großen Koalition ist, dass möglichst viele Mitbürger, die noch von Arbeitslosigkeit betroffen sind, wieder eine Beschäftigung finden. Die Chancen dafür sind ungewöhnlich gut. Wir haben einen kräftigen und stabilen wirtschaftlichen Aufschwung. Die Unternehmen stellen in großem Umfang ein. Auch Langzeitarbeitslose haben wieder Chancen.

Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla MdB