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Ronald Pofalla
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Frage von Ralf T. •

Frage an Ronald Pofalla von Ralf T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Pofalla,

Als Bürger mit Interesse an der Demokratie in diesem Lande, habe ich mich mit dem Bericht des Untersuchungsausschusses
"Parteispenden der CDU" der 14. Wahlperiode beschäftigt.

In diesem Bericht kann man auf Seite 21 sinngemäß lesen, dass der Amtseid, den der zu vereidigende Bundeskanzler/ in auf das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik leistet, bei Verstößen gegen Recht & Gesetz nicht strafbewährt sind.

Da Ihre Partei in dieser Zeit den betroffenen Bundeskanzler stellte mit dem sich der Untersuchungsausschuss auseinander setzten musste, habe ich an Sie als Generalsekretär der CDU eine Frage.

1.Trift es zu, dass der geleistete Amtseid bei Verstößen gegen geltendes Recht keine Rechtlichen Sanktionen gegen den vorsieht, der den Amtseid bricht?

Wenn Sie diese Frage mit ja beantworten werden, mache ich mir persönlich Sorgen um den Gleichheitsgrundsatz von Recht und Gesetz für Jedermann (Artikel 3 GG). Meiner Rechtsauffassung entsprechend, muss jeder Bürger der einen Eid leistet (vor Gericht oder sonst wo), an diesem gebunden sein und bei Verstößen, (Maieneid) strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Denn Sie als unsere politischen Eliten haben die Pflicht nach Leistung des Amtseides (Artikel 64 Absatz 2) diesen mit aller Konsequenz durchzusetzen. Ich würde anregen, diesen Umstand keiner „Strafrechtlichen Verantwortbarkeit“ sofort zu beseitigen und durch eine entsprechende Änderung im GG, aufzunehmen.

Wenn Sie diese Frage mit nein beantworten werden, bitte ich um Angabe der Quelle, wo man dieses nachlesen kann.

Mit freundlichen Grüßen
RT

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Antwort ausstehend von Ronald Pofalla
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