Frage an Ronald Pofalla von Klaus C. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Pofalla
Ich habe untenstehende konkrete Fragen zu dem Themenkomplex „Zwangsvollstreckung trotz Kreditbedienung bei eingetragenen Grundschulden“.
Zunächst bitte ich Sie, falls nicht bekannt, sich die absolut existenzgefährdende Problemlage in folgendem Artikel des Wirtschaftsmagazins Plusminus zu vergegenwärtigen:
http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,1ew1advn43bucfl8~cm.asp
Zusammengefasst ist es also nach gegenwärtiger Rechtslage so, dass bei einem Verkauf der Grundschuld durch den Finanzierer z.B. an einen Hedgefonds, dieser trotz ordentlicher Abbezahlung des Kredites in die Zwangsvollstreckung über die komplette Grundschuldsumme (auch wenn die bereits abbezahlt sein sollte) gehen kann. Dies ohne weiteres Rechtsverfahren bei der banküblich verwendeten Kreditklausel „Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen“.
Hierzu meine Fragen:
1. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie persönlich innerhalb der Fraktion ergriffen bzw. planen Sie kurzfristig , um durch Änderung dieser gefährlichen Rechtssituation die vielen Grundeigentümer mit Grundschulden in Ihrem Wahlkreis zu schützen?
2. Welche gesetzgeberischen Aktivitäten zum Schutz der Grundeigentümer hat die Fraktion bzw. der Bundestag unternommen bzw. wird diese kurzfristig unternehmen?
Herzlichen Dank für Ihre umfassende Beantwortung.