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Frage von Falko L. •

Frage an Ronald Pofalla von Falko L. bezüglich Soziale Sicherung

Werter Herr Pofalla,

sie haben mir, leider nur sehr Pauschal und auf keine meiner Frage eingehend, geantwortet:
>die Entwicklung der Hartz-IV-Leistungen kann sich nicht nach der Preisentwicklung für einzelne Produktgruppen richten<
Allerdings handelt es sich hier nicht nur um einzelne unbedeutende Produktgruppen, sondern die Verteuerung aller Grundnahrungsmittel.
Sollte denn eine Überprüfung der Regelsatzhöhe des SGB II nicht nur angemessen sondern auch nötig sein, wenn existenzielle Lebensgrundlagen, die im Regelsatz enthalten sind, sich deutlich verändern, damit der Staat seiner durch die Verfassung garantierten Pflicht zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums seiner Bürger nachkommt, eine Pflicht die sich auch durch internationale Verträge zur Wahrung der Menschrechte ergibt?
Nahrung und Strom sind zwei der grundlegenden Existenzsicherungen im Regelsatz des SGB II. Wenn sich also Grundnahrungsmittel, genau das was sich ein ALG II-Empfänger gerade noch leisten können darf, auf breiter Front massiv - fast schon inflationär - verteuern, ebenso wie Strompreise - alles überlebensnotwendige Kosten der Existenzsicherung - hat der Staat dann nicht die Pflicht, den Regelsatz der allgemeinen Preisentwicklung anzupassen?
Wenn er dies nicht tut, würde er dann nicht seine Pflicht zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums seiner Bürger verletzen und sich damit verfassungswidrig verhalten, als auch gegen die von ihm zu erfüllenden zwischenstaatlichen Verträge der Menschenrechte verstoßen?
Allein die Berücksichtigung der von ihnen genannten Inflationsrate von 1,9%, welche sich durch die massive Preiserhöhung der Grundnahrungsmittel deutlich erhöhen dürfte, würde eine notwendige Regelsatzerhöhung um 6,59 Euro bedeuten.

Ist es denn falsch dafür zu sorgen, dass sich Bedürftige von der Regelleistung weiterhin pro Woche ein ganzes Brot kaufen können, anstatt nur noch ein halbes? Ihre Aussage ist jedenfalls so zu verstehen.

Mit freundlichen Grüßen
Falko Lincke

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